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Entsorgung Des Geräts; Vertragsgarantie - Nordcap eka MKF 1021 S Bedienungsanweisung

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6. Entsorgung des geräts
In Übereinstimmung mit der Richtlinie 2012/19/EU über die Entsorgung von Elektro-
und Elektronik-Altgeräten weist das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf
dem Gerät darauf hin, dass das Produkt nach dem 13. August 2015 in Verkehr
gebracht wurde und dass es am Ende seiner Nutzungsdauer getrennt von anderem
Abfall gesammelt werden muss.
Der Benutzer muss daher die Geräte am Ende ihrer Lebensdauer bei den
entsprechenden getrennten Sammelstellen (Ökologische Inseln/Umweltplattformen)
für elektrischen und elektronischen Abfall abgeben.
Alle Geräte von TECNOEKA werden aus wiederverwertbaren Metallmaterialien
hergestellt (Edelstahl, verzinktes Blech, Eisen, Kupfer, Aluminium usw.), die mehr als
90% des Gesamtgewichts des Geräts ausmachen. Es wird empfohlen, das Gerät vor
der Entsorgung unbrauchbar zu machen, indem das Stromversorgungskabel entfernt und der
Mechanismus zum Verschließen von Fächern und/oder Hohlräumen, falls vorhanden, entfernt wird.
Die getrennte Abfallsammlung und die folgenden Behandlungen sowie Recycling und Entsorgung tragen
zur Herstellung von Geräten aus Recyclingmaterial bei und schränken die negativen Auswirkungen auf
Umwelt und Gesundheit ein, die durch eine unangemessene Abfallverwaltung entstehen könnten. Die
illegale Entsorgung des Produktes seitens des Benutzers führt zur Anwendung einer Ordnungsstrafe.

7. Vertragsgarantie

Das Tecnoeka-Produkt ist ausschließlich für den Gebrauch mit Lebensmitteln ausgelegt und es gilt dafür
eine Garantie laut Gesetz (Art. 1490 ff.) für Firmenkunden, d.h. Kunden, die mit Mehrwertsteuernummer
beim Händler einkaufen. Bei dem Tecnoeka-Produkt handelt es sich um ein professionelles Produkt, das
nach der Norm IEC EN 60335-1 zertifiziert ist und nur an gewerbliche Nutzer verkauft werden darf.
Unter Ausschluss weiterer Garantien verpflichtet sich der Verkäufer, nur die Teile der eigenen Produkte zu
reparieren, die nach seiner eigenen unanfechtbaren Beurteilung durch einen Herstellungsfehler mangelhaft
sind, wenn der Kunde diesen Mangel innerhalb von 12 Monaten ab Kaufdatum und innerhalb von 8 (acht)
Tagen nach der Entdeckung schriftlich angezeigt und eine Kopie der Rechnung, der Quittung oder des
Kaufbelegs beigefügt hat. Andernfalls verfällt die Garantie.
Zusätzlich zu den Fällen, in denen der Kunde nicht in der Lage ist, die Rechnung, die Empfangsbestätigung
oder den Kassenbeleg vorzulegen, bzw. die o.g. Fristen nicht eingehalten werden, sind folgende Fälle von
der Garantie ausdrücklich ausgeschlossen:
1)Transportschäden an Bauteilen.
2)Schäden durch ungeeignete Strom-, Wasser- und Gasversorgung, die nicht dem Installationshandbuch
entsprechen, oder durch Störungen dieser Netze.
3)Schäden durch fehlerhafte Installation des Produkts, d.h. eine Installation, die nicht den Angaben im
Installationshandbuch entspricht, und insbesondere Schäden durch den Anschluss des Produkts an ungeeignete Abzüge
und Abflüsse.
4)Einsatz des Produkts für Zwecke, für die es nicht vorgesehen ist. Der vorgesehene Verwendungszweck ist
in den technischen Unterlagen von Tecnoeka angegeben.
5)Schäden durch Missachtung der Anweisungen in der Gebrauchs- und Wartungsanleitung bei der Verwendung des
Produkts.
6)Abänderungen des Produkts.
7)Ausführung von Einstell-, Wartungs- und Reparaturarbeiten am Produkt durch unqualifiziertes Personal.
8)Verwendung von nicht originalen oder nicht von Tecnoeka zugelassenen Ersatzteilen.
9)Schäden durch fahrlässigen und/oder unvorsichtigen Gebrauch des Produkts bzw. Missachtung der
Anweisungen in der Gebrauchs- und Wartungsanleitung.
10)Schäden durch Brände oder andere Naturereignisse und in jedem Fall alle durch Zufall oder aus
Gründen, die nicht vom Hersteller abhängen, entstandenen Schäden.
11)Schäden an Bauteilen, die dem normalen Verschleiß unterliegen und regelmäßig ausgewechselt werden müssen.
Ebenso sind von der Garantie ausgeschlossen: Die lackierten oder emaillierten Teile, die Regler, die Griffe,
die beweglichen oder abnehmbaren Kunststoffteile, die Lampen, die Teile aus Glas, die Dichtungen und
alles weitere evtl. vorhandene Zubehör sowie die Transportkosten vom Wohnsitz des Konsumenten,
Endbenutzers und/oder Käufers bis zum Firmensitz von Tecnoeka srl und umgekehrt. Auch die Kosten für
den Ersatz des Ofens und die entsprechenden Installationskosten sind von der Garantie ausgeschlossen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Produkte, die als Gebrauchtgerät gekauft wurden oder die von
Dritten gekauft wurden, die keine Verbindung zu Tecnoeka haben und nicht von Tecnoeka dazu befugt
sind.
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