BS60
1.3
Verantwortlichkeiten
18/09/2015 - 300022070-001-02
1.3.1.
Pflichten des Herstellers
Unsere Produkte werden unter Einhaltung der
Anforderungen der verschiedenen europäischen
geltenden Richtlinien hergestellt. Aus diesem Grund
werden sie mit dem [-Kennzeichen und sämtlichen
erforderlichen Dokumenten geliefert.
Technische Änderungen vorbehalten.
Wir können in folgenden Fällen als Hersteller nicht haftbar
gemacht werden:
4 Nichteinhalten der Gebrauchsanweisungen für das
Gerät.
4 Keine oder unzureichende Wartung des Gerätes.
4 Nichteinhalten der Installationsanweisungen für das
Gerät.
1.3.2.
Pflichten des Installateurs
Dem Installateur obliegt die Installation und die erste
Inbetriebnahme des Gerätes. Der Installateur muss
folgende Anweisungen beachten:
4 Alle Anweisungen in den mit dem Gerät gelieferten
Anleitungen lesen und befolgen.
4 Installation in Übereinstimmung mit den geltenden
Vorschriften und Normen.
4 Durchführung der ersten Inbetriebnahme und aller
erforderlichen Prüfungen.
4 Die Anlage dem Benutzer erklären.
4 Wenn eine Wartung erforderlich ist, den Benutzer auf
die Pflicht zur Kontrolle und Wartung des Gerätes
aufmerksam machen.
4 Alle Bedienungsanleitungen dem Benutzer
aushändigen.
1. Sicherheitshinweise
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