3. Sicherheit
3.4 Verantwortung des Betreibers
Das Gerät wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber
unterliegt daher den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Die Sicherheitshinweise dieser Betriebsanleitung, sowie die für den
Einsatzbereich des Gerätes gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs-
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und Umweltschutzvorschriften einhalten.
Der Betreiber ist verpflichtet das Typenschild lesbar zu halten.
Für ein sicheres Arbeiten am Gerät muss der Betreiber sicherstellen,
dass eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausrüstung vorhanden ist und
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bei Bedarf jederzeit Hilfe zur Stelle ist.
dass das Bedienpersonal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen
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von Arbeitssicherheit, Erste Hilfe und Umweltschutz unterwiesen
wird, sowie die Betriebsanleitung und insbesondere die darin enthal-
tenen Sicherheitshinweise kennt.
dass das Gerät gemäß der bestimmungsgemäßen Verwendung für
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den Anwendungsfall geeignet ist.
dass die persönliche Schutzausrüstung verfügbar ist.
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3.5 Personalqualifikation
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An den messstoffberührten Teilen des Gerätes können
herstellungsbedingt geringe Restmengen des Justageme-
diums (z. B. Druckluft, Wasser, Öl) anhaften. Bei erhöhten
Anforderungen an die technische Sauberkeit muss die
Eignung für den Anwendungsfall vor Inbetriebnahme vom
Betreiber geprüft sein.
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation!
Unsachgemäßer Umgang kann zu erheblichen Personen-
und Sachschäden führen.
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Die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen
Tätigkeiten nur durch Fachpersonal nachfolgend
beschriebener Qualifikation durchführen lassen.
WIKA Betriebsanleitung Typ TGT73 (Ex)