Einführung
1.4
Entsorgung
HINWEIS
Wenn nicht anders vereinbart, ist nach Beendigung der Nutzung das Gerät bzw. seine
Komponenten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Die Verantwortung
dafür liegt beim Eigentümer des Gerätes.
Gesetzliche Grundlagen für die Entsorgung sind folgende EU-Richtlinien bzw. deren
Umsetzung in nationales Recht innerhalb der EU:
EU-Richtlinie RoHS
EU-Richtlinie Elektro- und Elektronik-Altgeräte
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2018