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Hama LM-107A Bedienungsanleitung Seite 12

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  • DEUTSCH, seite 10
4.3.1 Nicht erlaubte Montageorte
• Bringen Sie keine Rauchwarnmelder in Garagen an – die
beim Starten eines Kraftfahrzeugs entstehenden Verbren-
nungsrückstände/ Abgase können Fehlalarme auslösen.
• Ungeeignet sind Räume, in denen die Temperaturen
unter 0°C fallen oder über 40° C steigen oder in denen
die Luftfeuchtigkeit mehr als 93% beträgt.
• Befestigen Sie den Rauchwarnmelder z.B. nicht an der
Decke eines Wohnwagens oder ähnlichen Räumen.
Sonnenstrahlen erwärmen hier die Luft schnell, so dass
möglicher Rauch dadurch abgehalten wird, an den
Rauchwarnmelder zu gelangen und Alarm auszulösen.
• Rauchwarnmelder nicht an der Wand montieren.
4.3.2 Montageorte mit Einschränkungen
• Berücksichtigen Sie auch die Hinweise unter 4.2. Grün-
de für Fehlalarme.
• In Küchen und Nassräumen (Badezimmer) sind Rauch-
warnmelder nur dann anzubringen, wenn die Einschrän-
kungen beachtet und gleichzeitig Fehlalarme durch Kü-
chen- und Wasserdampf ausgeschlossen werden können.
• Halten Sie bei der Installation des Rauchwarnmelders in
der Nähe von Geschirrspülern, Waschmaschinen, Öfen,
etc. mindestens 3 m Abstand von diesen Bereichen.
• Halten Sie bei der Installation des Rauchwarnmelders in
der Nähe von Be- und Entlüftungsschächten oder Öff-
nungen für Wärme- und Kälteversorgung mindestens 1 m
Abstand zu diesen Bereichen. Die Luft könnte den Rauch
vom Rauchwarnmelder wegblasen und somit den Alarm
unterbrechen oder verhindern. Stellen Sie sicher, dass die
Luftbewegung in solchen Räumen das Eindringen von
Brandrauch in den Rauchwarnmelder nicht beeinträchtigt.
• Perforierte Decken, die der Belüftung in zwangsbelüfte-
ten Räumen dienen, müssen im Radius von 0,5 m um
den Rauchwarnmelder geschlossen sein.
• In sehr schmutzigen, staubigen, schmierigen oder von
Insekten befallenen Bereichen können Rauchwarnmelder
übermäßig durch Staub und Schmutz verunreinigt wer-
den, sodass es zu Fehlalarmen oder Beeinträchtigungen
bei der Raucherkennung kommen kann.
4.3.3 Standard-Räume
• Rauch und Verbrennungsrückstände steigen nach oben
an die Zimmerdecke und verbreiten sich dann erst
horizontal. Der ideale Montageort ist an der Decke, in
der Mitte des Zimmers.
• Achten Sie bei der Montage darauf, dass der Rauch-
warnmelder mindestens 0,5 m von jeder Seitenwand und
größeren Einrichtungsgegenständen, z.B. hohe Schränke,
entfernt ist (siehe Bild 2a).
• Ein Rauchwarnmelder ist nur für Raumgrößen bis max.
60 m
zugelassen. Übersteigt die Raumgröße 60 m
2
verwenden Sie zusätzliche Rauchwarnmelder. So sollten
beispielsweise in Räumen mit einer Größe zwischen
12
60 m² und 120 m² mindestens zwei Rauchwarnmelder
installiert werden.
• Ein Rauchwarnmelder ist nur für Einbauhöhen bis max. 6 m
zugelassen. Übersteigt die Raumhöhe 6 m, sind zusätzliche
Rauchwarnmelder in mehreren Ebenen anzubringen.
2a
min. 0,5 m
max.
6 m
2b
• Für Räume mit besonderen Raumgeometrien (Podeste,
Dachschrägen, Eckzimmer, etc.) gelten unter Umständen
weitere Installationsvorschriften. Beachten Sie daher
unbedingt die nachfolgenden Kapitel.
4.3.4 Flure, kleine Räume und Eckzimmer
Flure und Räume mit einer Breite ≤ 1 m:
Der ideale Montageort ist an der Decke mittig zwischen
den Wänden.
Flure mit einer Breite ≤ 3 m:
• In Fluren mit einer maximalen Breite von 3 m darf der
Abstand zwischen zwei Rauchwarnmeldern höchstens
15 m betragen.
• Der Melderabstand zur Stirnfläche des Flures darf nicht
mehr als 7,5 m betragen.
• Dabei ist zu beachten, dass in Eck- und Kreuzungsbereichen
der Rauchwarnmelder in der Gehrungslinie zu montieren ist.
3a
max. 7,5 m
,
2
min. 0,5 m
min. 0,5 m
max. 60 m
2
max.
3 m
max. 15 m
max. 7,5 m

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