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Sony EZW-T100 Bedienungsanleitung Seite 8

Wireless product safety information
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German
Hinweis für Kunden in Europa
Hiermit erklärt Sony Corporation, dass sich dieser
EZW-T100/EZW-RT10 in Übereinstimmung mit
den grundlegenden Anforderungen und den
anderen relevanten Vorschriften der Richtlinie
1999/5/EG befindet. Weitere Informationen
erhältlich unter: http://www.compliance.sony.de/
Dieses Produkt ist für den Gebrauch in den
folgenden Ländern vorgesehen:
GB, IE, IS, DE, CH, AT, LI, NL, LU, BE, FR, IT,
MT, ES, PT, GR, CY, DK, SE, NO, FI, EE, LV,
LT, PL, CZ, HU, SI, BG, RO, SK
Hinweis für Kunden in
Frankreich
Die WLAN-Funktionen des EZW-T100/
EZW-RT10 dürfen ausschließlich in
geschlossenen Räumen genutzt werden.
Die Verwendung der WLAN-Funktionen des
EZW-T100/EZW-RT10 im Freien ist auf
französischem Gebiet verboten. Bitte
vergewissern Sie sich, dass die WLAN-
Funktionen des EZW-T100/EZW-RT10 vor dem
Gebrauch im Freien deaktiviert werden. (ART
Decision 2002-1009 ergänzt durch ART Decision
03-908 in Bezug auf Einschränkungen im
Gebrauch von Radiofrequenzen).
Hinweis für Kunden in Italien
Die Nutzung von RLANs ist folgendermaßen
geregelt:
– die private Nutzung durch die gesetzliche
Verordnung vom 1.8.2003, Nr. 259
(„Vorschrift zur elektronischen
Kommunikation"). Im Einzelnen enthält
Artikel 104 die Bestimmungen, wann eine
vorherige allgemeine Autorisierung
einzuholen ist, und Art. 105, wann eine freie
Nutzung zulässig ist;
– die öffentliche Bereitstellung des RLAN-
Zugriffs für Telekommunikationsnetzwerke
und -dienste durch die
Ministerialverordnung vom 28.5.2003, wie
ergänzt, und Artikel 25 (allgemeine
Autorisierung für elektronische
8
Kommunikationsnetzwerke und -dienste)
der Vorschrift zur elektronischen
Kommunikation.
Hinweis für Kunden in Zypern
Der Endbenutzer muss die RLAN-Geräte (bzw.
WAS- oder WiFi-Geräte) bei der Behörde für
elektronische Kommunikation registrieren (P.I.
6/2006 und P.I. 6A/2006).
P.I. 6/2006 ist die Vorschrift von 2006 zur
Radiokommunikation (Kategorien der Sender, die
allgemeiner Autorisierung und Registrierung
unterliegen).
P.I. 6A/2006 bezieht sich auf die allgemeine
Autorisierung für den Gebrauch von
Funkfrequenzen durch Radio-LANs und Wireless-
Zugriffssysteme, einschließlich Radio-LANs
(WAS/RLAN).
Hinweis für Kunden in
Norwegen
Die Verwendung dieses Funkgeräts ist in einem
Umkreis von 20 km um das Zentrum von
Ny-Ålesund, Svalbard, nicht erlaubt.

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Diese Anleitung auch für:

Ezw-rt10