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Für Ihr CV mobil 4200 R gelten folgende Programmierungs- und Benutzungsregeln (Angaben
ohne Gewähr, Stand Juni 2009) in den Ländern, die die R&TTE Direktive anwenden:
Land
Betreiben der Funkanlagen mit Anmeldepflicht bzw. Einschränkungen
Belgien
Italien und San
Marino
Österreich
Schweiz und
Liechtenstein
Spanien
Belgien
Deutschland
Dänemark, Litauen
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Irland
Island
Luxemburg
Niederlande
Norwegen, Malta
Bulgarien, Estland,
Lettland, Polen,
Portugal, Rumänien
Schweden,
Slowenien
Schweiz und
Liechtenstein
Spanien
Slowakische
Republik
Tschechische
Republik
Ungarn , Zypern
Unsere Bitte: wenn Sie Ihr Funkgerät mit AM-Programmierung benutzen, so nehmen Sie die Anmeldepflicht in
den oben genannten Ländern bitte ernst! Sie riskieren, wenn Sie mit einer genehmigungspflichtigen
Programmierung angetroffen werden und keine Anmeldung vorweisen können, eine empfindliche Strafe. Wichtig
ist die Anmeldung zumindest in Ihrem Heimatland, falls dort noch notwendig. In Deutschland ist die
Bundesnetzagentur (BnetzA) für eine evtl. Anmeldung zuständig (falls Sie Ihr Gerät innerhalb bestimmter
Grenzregionen an einer ortsfesten Antenne auf den Kanälen 41-80 betreiben möchten). Sie finden in größeren
Städten die Anschrift der zuständigen "Außenstelle" entweder im Telefonbuch, oder erfragen Sie einfach bei der
Zentrale der BNetzA unter 06131- 18-0 die für Ihren Wohnort zuständige Stelle.
Gerätepass
Programmierung
40/40 oder 40 FM
40 FM oder 40/40
40 FM
40/40 oder 40 FM
40/40 oder 40 FM
Betreiben der Funkanlage ohne Anmeldepflicht
40 FM
40/40
40 FM, 80/80, 40/40
40 FM
40/40 und 40 FM
40 FM und 40 AM
40 FM und 40 AM
40 FM
40/40 und 40 FM
40 FM
40 FM
40/40 und 40 FM
40 FM
40 FM und 40 AM
40 FM
40 FM und 40 AM
40 FM und 40 AM
80/40 Schalterstellung
80/40 Schalterstellung
40 FM
Anmelde- und Gebührenpflicht
Anmeldepflicht für Einwohner Belgiens
Anmeldung für alle CB-Geräte erforderlich,
Benutzung für Durchreisende jedoch erlaubt.
Funkgeräte
mit
Länderumschaltern
Österreich zwar verkauft, aber nicht benutzt
werden. Daher darf das Gerät bei der Fahrt durch
Österreich nicht eingeschaltet werden.
Anmeldung
und
Einwohner der Schweiz und Liechtensteins
Anmeldung
und
regelmäßige
Einwohner Spaniens
vorübergehende Benutzung auf Reisen anmelde-
und gebührenfrei.
Heimatgenehmigung bzw. Circulation Card wird
anerkannt.
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer, mit
Ausnahme des ortsfesten Betriebs auf den Kanälen
41-80
in
bestimmten
Grenzen (außer zu CZ).
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
vorübergehende Benutzung auf Reisen anmelde-
und gebührenfrei (Circulation Card)
vorübergehende Benutzung auf Reisen anmelde-
und gebührenfrei (Circulation Card)
Anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer,
jedoch nur FM auf den Kanälen 1-40 und 70-80
darf benutzt werden.
anmelde und
gebührenfrei für alle Benutzer,
jedoch nur FM darf benutzt werden.
anmelde- und gebührenfrei für alle Benutzer
6
dürfen
monatliche
Gebühren
Gebühren
Regionen
entlang
in
für
für
der

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