2.4 Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder
diese gewerblich an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerätes,
ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe,
unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Solche
Vertreiber müssen zudem auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem
Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes verknüpft, kann aber auf drei
Altgeräte pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das neue Elektro- oder Elektronikgerät
dorthin geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes für den Endnutzer
kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber Lager- und Versandflächen für Elektro-
und Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager und Versandflächen für Lebensmittel beinhalten,
die den oben genannten Verkaufsflächen entsprechen. Die unentgeltliche Abholung von
Elektro- und Elektronikgeräten ist dann aber auf Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank),
Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als
100 cm² enthalten und Geräte beschränkt, bei denen mindestens eine der äußeren
Abmessungen mehr als 50 cm beträgt. Für alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte
muss der Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum
jeweiligen Endnutzer gewährleisten; das gilt auch für kleine Elektrogeräte (s.o.), die der
Endnutzer zurückgeben möchte, ohne ein neues Gerät zu erwerben.
3
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
• Dieses Produkt wurde für den Hausgebrauch entwickelt. Es darf nicht für kommerzielle
Zwecke und nicht außerhalb seines bestimmungsgemäßen Einsatzgebietes eingesetzt
werden.
• Das Gerät darf nur zum Waschen und Spülen von Textilien verwendet werden, die
entsprechend gekennzeichnet sind.
• Der Hersteller haftet nicht bei Schäden, die durch falschen Gebrauch oder
unsachgemäßen Transport entstehen.
• Die Einsatzzeit Ihres Gerätes beträgt 10 Jahre. In diesem Zeitraum erhalten Sie Original-
Ersatzteile, damit Ihr Gerät seine Funktion stets optimal erfüllen kann
• Dieses Gerät ist für den Einsatz in Haushalten und ähnlichen Anwendungsbereichen
vorgesehen, wie z. B.:
- Personalküchen von Geschäften, Büros und anderen Arbeitsumgebungen.
- B auernhöfen.
- D urch Kunden in Hotels, Motels und anderen Wohnumgebungen.
- J ugendherbergen.
- G emeinschaftsbereiche in Wohnblöcken oder Wäschereien.
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Waschmaschine / Bedienungsanleitung