Operation Manual / TPS44-H.. - TPS52-H..
2 Sicherheit / 2.10 Voraussetzungen für Betrieb und Unterhalt
2.10
Voraussetzungen für Betrieb und Unterhalt
Verantwortung des Betreibers
In Wahrnehmung seiner Verantwortung sorgt der Betreiber dafür, dass nur dazu beauftragte
Personen am Turbolader arbeiten, die:
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Mit den grundlegenden, sowie den lokal gültigen Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung vertraut sind
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Mit der vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstung ausgerüstet sind
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Das Betriebshandbuch gelesen und verstanden haben
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In die Handhabung des Turboladers eingewiesen sind.
Das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals und die Beachtung des Betriebshandbuchs
sind periodisch zu überprüfen.
Geeignete Arbeitsmittel und die persönliche Schutzausrüstung sind in einwandfreiem Zu-
stand bereitzuhalten.
Nur berechtigtes Personal darf sich bei laufendem Motor in der Nähe des Turboladers auf-
halten.
Befähigung des Personals
Der Turbolader darf nur von ausgebildetem und autorisiertem Personal bedient und gewar-
tet werden. Eine mechanische Grundausbildung wird vorausgesetzt.
Veränderungen am Turbolader
Veränderungen am Turbolader müssen von ABB genehmigt werden.
WARNUNG
Originalteile verwenden
Das Betreiben des Turboladers mit Nicht-Originalteilen kann die Sicherheit
des Turboladers negativ beeinflussen und zu schweren Sach- und Personen-
schäden führen.
Nur Originalteile von ABB verwenden.
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Originalteile und Zubehör sind speziell für ABB Turbolader konzipiert.
Für Schäden, die durch das Verwenden von Nicht-Originalteilen und entsprechendem Zube-
hör entstehen, schliesst ABB jede Haftung aus.
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Rev.G
June 2021