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zurückzunehmen. Dies gilt auch bei der
Lieferung von neuen Elektro- und
Elektronikgeräten oder beim Fernabsatz.
Darüber hinaus ist jeder, der Elektro- und
Elektronikgeräte auf einer Verkaufsfläche
von mindestens 400 m² verkauft,
verpflichtet, Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 cm
sind (Elektrokleingeräte), im
Ladengeschäft oder in unmittelbarer
Nähe kostenlos zurückzunehmen; die
Rücknahme darf in diesem Fall nicht vom
Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes abhängig gemacht
werden.
Die Rücknahme von Elektro- und
Elektronikgeräten kann auch auf
Containerplätzen oder zugelassenen
Recyclinghöfen erfolgen. Für weitere
Informationen wenden Sie sich bitte an
Ihre Gemeindeverwaltung.
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