11. Lagerung
11.1 Vorbereitung für das Einlagern
1.
Entleeren Sie den Benzintank mit einer Benzinab-
saugpumpe (siehe Abschnitt 11.2).
Warnhinweis: Entfernen Sie das Benzin nicht in
geschlossenen Räumen, in der Nähe von Feuer
oder beim Rauchen. Gasdämpfe können Explosio-
nen oder Feuer verursachen.
2.
Machen Sie nach jeder Saison einen Ölwechsel.
3.
Dazu entfernen Sie das alte Motoröl vom warmen
Motor und füllen neues nach.
4.
Entfernen Sie die Zündkerze (23). (Abb. 12)
5.
Füllen Sie mit einer Ölkanne ca. 20 ml Öl in den
Zylinder.
6.
Ziehen Sie den Startseilzug langsam, so dass das
Öl den Zylinder innen schützt.
7.
Schrauben Sie die Zündkerze (23) wieder ein.
8.
Bewahren Sie das Gerät an einem gut gelüfteten
Platz oder Ort auf.
11.2 Benzin mit einer Benzinabsaugpumpe ablas-
sen
Bei einer Lagerung über einen längeren Zeitraum
muss das Benzin abgelassen werden.
1.
Halten Sie einen Auffangbehälter unter den
Schlauch der Benzinabsaugpumpe (nicht im Lie-
ferumfang enthalten).
2.
Schrauben Sie den Tankdeckel (2) auf und entfer-
nen Sie diesen.
3.
Entfernen Sie den Kraftstofffiltereinsatz (24).
4.
Schieben Sie den Schlauch der Benzinabsaug-
pumpe in den Benzintank und lassen Sie das Ben-
zin mit Hilfe der Benzinabsaugpumpe vollständig
ab.
5.
Setzen Sie den Kraftstofffiltereinsatz (24) wieder
ein.
6.
Schrauben Sie den Tankdeckel (2) wieder fest.
12. Transport
1.
Entleeren Sie den Benzintank mit einer Benzinab-
saugpumpe (siehe Abschnitt 11.2).
2.
Sofern betriebsfähig, lassen Sie den Motor solan-
ge laufen bis das restliche Benzin verbraucht ist.
3.
Entleeren Sie das Motoröl des warmen Motors
(wie unter 10.2.2 Ölwechsel beschrieben).
4.
Entfernen Sie den Zündkerzenstecker (24) von der
Zündkerze (23).
5.
Sichern Sie das Gerät zum Beispiel mit Spanngur-
ten gegen Verrutschen.
6.
Der Stromerzeuger kann über den Handgriff (1)
angehoben und versetzt werden.
13. Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen zerstörungsfrei vor Abga-
be entnommen werden! Deren Entsorgung wird über
das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpflich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
www.scheppach.com
Die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen.
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