Lasersicherheit
Die Laserbereiche sind deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen, wenn der Laserstrahl im Arbeits- und
Verkehrsbereich verläuft. Laser der Klasse 2M sind nicht anzeigepflichtig und ein Laserschutzbeauftragter ist
nicht erforderlich.
2.2
Die Sensoren scanCONTROL 29x0 mit einer Laserleistung bis 20 mW, siehe Kap. 3.2, sind in die Laserklasse
3B eingeordnet.
i
Danach gilt: Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge, häufig auch für die Haut. Das direkte
Blicken in den Strahl bei Lasern der Klasse 3B ist gefährlich. Auch Reflexionen an glänzenden oder spiegeln-
den Oberflächen sind gefährlich für das Auge.
Laser der Klasse 3B sind anzeigepflichtig und ein Laserschutzbeauftragter ist erforderlich. Der Laserbereich
ist deutlich erkennbar zu machen und dauerhaft zu kennzeichnen.
Während des Betriebs muss der Laserbereich abgegrenzt und gekennzeichnet sein.
Am Sensorgehäuse ist folgendes Hinweisschild (Vorder- und Rückseite) angebracht:
Bei Verwendung von
Lasern der Klasse
3B ist zwingend eine
geeignete Schutzbrille
zu verwenden!
Verletzung der Augen
Die Laserschilder für Deutschland sind bereits aufgedruckt (s.o.), die Hinweisschilder für den EU-Raum und
und der Haut durch
die USA sind beigelegt und vom Anwender für die jeweils gültige Region vor der ersten Inbetriebnahme anzu-
Laserstrahlung!
bringen.
i
Zusätzlich muss über dem Laseraustritt am Sensorgehäuse folgendes Label angebracht werden:
scanCONTROL 29xx
Laserklasse 3B
Die Sensoren der Laserklasse 3B erfordern einen externen Schlüsselschalter zur Laserabschaltung,
siehe Kap. 5.2.6.
Wenn beide Hinweisschilder im angebauten Zustand verdeckt sind, muss der Anwender selbst für
zusätzliche Hinweisschilder an der Anbaustelle sorgen.
Seite 11