SICHERHEIT
BEREICH
Gibt an, wo die Gefähr-
dungen auftreten können.
Sprühbereich /
Hochspannungs-
ausrüstung
PA-19-08-R2 (02/2022)
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GEFAHR
Art der Gefährdung.
Elektrische Entladung
Die verwendete
Hochspannungsausrüstung
kann in ungeerdeten
Gegenständen eine
elektrische Ladung induzieren,
die Beschichtungsstoffe
entzünden kann.
Bei unzureichender Erdung
besteht Gefahr durch
Funkenüberschlag. Durch
Funkenbildung können
viele Beschichtungsstoffe
entzündet werden und Brand
oder Explosion verursachen.
SICHERHEITSVORKEHRUNGEN
Gibt an, wie die Gefährdung vermieden werden kann.
Zu besprühende Teile und Bediener im Sprühbe-
reich müssen ordnungsgemäß geerdet sein.
Zu besprühende Teile müssen von ordnungsgemäß
geerdeten Fördereinrichtungen, Teileaufhängungen
bzw. Werkstückaufnahmen getragen werden. Der
Widerstand zwischen Werkstück und Erde darf 1
Megaohm nicht überschreiten. (Siehe NFPA 33, EN
16985.)
Das Bedienpersonal muss geerdet werden. Es dür-
fen keine Isolierschuhe mit Gummisohlen getragen
werden. Am Handgelenk oder Bein getragene An-
tistatikbänder können verwendet werden, um eine
angemessene Erdung sicherzustellen.
Das Bedienpersonal darf keine nicht geerdeten
Metallobjekte tragen oder mit sich führen.
Bei Verwendung einer elektrostatischen Hand-
sprühpistole muss der Kontakt der Bedienperson
mit dem Applikatorgriff über leitfähige Handschu-
he oder Handschuhe mit Handflächen-Ausschnitt
sichergestellt werden.
ANMERKUNG: SIEHE NFPA-33, EN 16985 ODER
LÄNDERSPEZIFISCHE SICHERHEITSVOR-
SCHRIFTEN ZUR ORDNUNGSGEMÄßEN ER-
DUNG DES BEDIENERS.
Alle elektrisch leitfähigen Gegenstände im Sprüh-
bereich, mit Ausnahme der Teile, die betriebsmäßig
Hochspannung führen, müssen geerdet sein. Der
Fußboden im Sprühbereich muss elektrostatisch
ableitfähig sein.
Stets die Stromversorgung ausschalten, bevor das
Beschichtungssystem gespült oder gereinigt wird
oder Arbeiten daran ausgeführt werden.
Sofern nicht ausdrücklich für den Betrieb in gefähr-
deten Bereichen zugelassen, müssen alle elektri-
schen Ausrüstungen außerhalb der Gefahrenberei-
che der Klasse I oder II, Division 1 oder 2 gemäß
NFPA 33 angeordnet sein.
Vermeiden Sie die Installation eines Applikators in
einem Flüssigkeitssystem, in dem die Lösungsmit-
telversorgung nicht geerdet ist. Die Applikator-Elekt-
rode nie berühren, wenn sie unter Spannung steht.
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