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Wichtige Informationen Für Den Ofenbetreiber - Austroflamm Ruby Benutzerhandbuch

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Ruby / Percy / Polly 2.0 / Polly light
1 Wichtige Informationen für den Ofenbetreiber
Die Informationen in diesem Handbuch sind allgemeiner Natur. Nationale und europäische Normen, ört-
liche und baurechtliche Vorschriften sowie feuerpolizeiliche Bestimmungen sind zusätzlich einzuhalten.
Vor der Aufstellung, der Benutzung und jedem Eingriff am Pelletofen ist diese Bedienungsanleitung auf-
merksam durchzulesen. Bewahren Sie die Bedienungsanleitung sorgfältig auf und sorgen Sie dafür, dass
sie immer zur Verfügung steht.
Die Erstinbetriebnahme des Gerätes muss durch einen autorisierten Austroflamm Servicepartner oder
durch die Austroflamm Service GmbH & Co. KG erfolgen.
Das Einhalten der hier enthaltenen Vorschriften garantiert die Sicherheit für Personen und Gerät, einen
wirtschaftlichen Betrieb und eine lange Lebensdauer. Der Pelletofen wurde auf Basis der Normen
EN 14785 und EN 13240 konzipiert.
Originalteile dürfen nicht verändert oder durch Teilen anderer Hersteller ausgetauscht werden. In die-
sem Fall erlischt der Garantieanspruch.
Bei Arbeiten und Eingriffen am Ofen muss die Stromzufuhr unterbrochen werden.
Mitgelieferte Schemen und Zeichnungen dienen nur als erläuternde Beispiele; der Hersteller verfolgt
eine Politik der ständigen Entwicklung und Aktualisierung des Produkts und kann ohne Vorankündigung
Änderungen vornehmen.
Alle Maße dieser Bedienungsanleitung sind in mm angegeben.
Ihr Heizgerät ist nicht zur Verwendung als Leiter oder Standgerüst geeignet.
Beachten Sie, dass sich die Oberflächen des Ofens während des Betriebes stark erwärmen. Zur Bedie-
nung des Ofens immer den Schutzhandschuh benutzen. Machen Sie Kinder auf die Gefahren aufmerk-
sam und halten Sie sie während des Betriebes von der Feuerstätte fern.
Im Ofen dürfen keine Abfälle (jeglicher Art) oder Reststoffe verbrannt werden. Es dürfen ausschließlich
die empfohlenen Pellets (siehe Pkt. Brennstoff) verfeuert werden.
Das Abstellen von nicht hitzebeständigen Gegenständen auf dem Heizgerät oder in dessen Nähe ist ver-
boten.
Legen Sie keine Wäschestücke zum Trocknen auf den Ofen. Auch Wäscheständer oder dgl. müssen in
ausreichendem Abstand vom Heizgerät aufgestellt werden → Brandgefahr!
Beim Betrieb Ihres Heizgerätes ist das Verarbeiten von leicht brennbaren und explosiven Stoffen im sel-
ben oder in anschließenden Räumen verboten.
Es muss sichergestellt sein, dass eine ausreichende Verbrennungsluftzufuhr und eine sichere Abführung
der Abgase gegeben sind. Daher immer prüfen, ob der Schornstein verstopft ist - insbesondere nach
längerer Betriebsunterbrechung.
In der Übergangszeit, d.h. bei höheren Außentemperaturen, kann es bei plötzlichem Temperaturanstieg
zu Störungen des Schornsteinzuges kommen, so dass die Heizgase nicht vollständig abgezogen werden.
Sollte dies der Fall sein, den Ofen abschalten.
Das Konvektionsgitter darf niemals verschlossen werden, auch nicht teilweise.
Entlüftungseinrichtungen, die zusammen mit der Feuerstätte im gleichen Raum oder Raumverbund be-
trieben werden, können Probleme verursachen.
Der Ofen muss regelmäßig gereinigt bzw. gewartet werden (siehe Pkt. Reinigung und Wartung).
Reparaturen an Ihrem Ofen dürfen nur durch vom Hersteller unterwiesenes Fachpersonal durchgeführt
werden.
Ersatzteile je nach Bedarf und Zustand tauschen. Überprüfen Sie regelmäßig die Elektro- und Elektronik-
bestandteile auf Schäden oder Verschleiß.
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht überbrückt werden.
Wird falscher oder zu feuchter Brennstoff verwendet, kann es aufgrund von Ablagerungen im Schorn-
stein zu einem Schornsteinbrand kommen. Verschließen Sie sofort alle Luftöffnungen am Kamin und in-
formieren Sie die Feuerwehr. Nach dem Ausbrennen des Schornsteins diesen vom Fachmann auf Risse
bzw. Dichtheit überprüfen lassen.
Pelletgeräte sind unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Mehrfachbelegung von Schornsteinen
geeignet. Ihr Schornsteinfegermeister informiert Sie über diese Voraussetzungen und führt die entspre-
chende Abnahme durch.
Bitte beachten Sie, dass der Aufstellungsraum mind. eine Türe / ein Fenster ins Freie aufweist oder mit
einem derartigen Raum direkt verbunden sein muss. Andere Feuerstätten und Dunstabzugshauben dür-
fen nicht im Raumluftverbund mit Feuerstätten betrieben werden.
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