Entsorgung
Entsorgung
Verpackung entsorgen
Entsorgen Sie die Verpackung sortenrein. Geben Sie Pappe und Karton
zum Altpapier, Folien in die Wertstoffsammlung.
Gerät entsorgen
(Anwendbar in der Europäischen Union und anderen europäischen Staaten mit Systemen
zur getrennten Sammlung von Wertstoffen)
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und
Elektronikgeräte nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte am
Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Auf diese Weise wird eine umwelt- und ressourcenscho-
nende Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro- oder Elektronikgerät um-
schlossen sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der Abgabe
des Geräts an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer vorgesehenen
Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät
entnommen werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können diese bei den Sammel-
stellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den Herstellern bzw.
Vertreibern eingerichteten Sammelstellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m
Elektro- und Elektronikgeräte. Das Gleiche gilt für Lebensmittelhändler mit einer Ge-
samtverkaufsfläche von mindestens 800 m
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Ebenso rücknahmepflichtig sind Fernabsatzhänd-
ler mit einer Lagerfläche von mindestens 400 m
einer Gesamtlagerfläche von mindestens 800 m
die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten
in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei einem
rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit einer im We-
sentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen
an einen privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglichkeit einer
unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf Wärmeüberträger, Bildschirm-
geräte und Großgeräte, die mindestens eine Außenkante mit einer Länge von mehr
als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags
bezüglich einer entsprechenden Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können
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, sofern sie dauerhaft oder mehrmals im Jahr
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für Elektro- und Elektronikgeräte oder
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. Generell haben Vertreiber die Pflicht,
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Dok./Rev.-Nr. PFW2-221117-Rev001-UM-de
für
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