Bestimmungen
4.1 Garantie
Wir gewähren 12 Monate Garantie auf Materialien und Herstellung der Schneefräse, gültig ab
Kaufdatum.
Sollten während der Garantiezeit Störungen oder Schäden am Gerät auftreten, führt die Fa. Egholm
Reparaturen gemäß nachstehender Garantiebedingungen ohne Berechnung von Arbeitszeit und
Materialaufwand durch.
Umfang des Gewährleistung
1. Die Egholm-Garantie gilt nur bei Vorlage der mit Typenbezeichnung, Seriennummer und
Kaufdatum versehenen Originalrechnung.
2. Regelmäßige Kontrolle, Einstellung und Wartungsarbeiten sowie technische Änderungen sind
nicht in der Garantie beinhaltet.
3. Alle eventuellen Fragen zur Garantie sind an die Stelle zu richten, bei der die Maschine gekauft
wurde.
4. Diese Garantie umfasst keine Defekte, die nicht auf Material- oder Herstellungsmängel
zurückgeführt werden können.
5. Diese Garantie gilt nur für Personen und Unternehmen, die die Maschine während der Garantiezeit
legal erworben haben.
6. Damit Egholm eventuelle Gewährleistungsansprüche anerkennen kann, muss die Wartung
gemäß den geltenden Anweisungen durchgeführt und dokumentiert werden.
7. Die Fa. Egholm behält sich das Recht vor, Verbesserungen oder konstruktive Änderungen an
Maschinen vorzunehmen, ohne sich dazu zu verpflichten, schon ausgelieferte Maschinen ebenfalls
entsprechend zu modifizieren.
Deshalb wird Folgendes nicht in der Garantie berücksichtigt
· Verschleiß und Abnutzung, Unfälle, Schäden an der Ausrüstung, die durch Bedienungsfehler,
Fahrlässigkeit, Änderungen an der Konstruktion der Maschine oder die Verwendung von
Ersatzteilen oder Anbaugeräten, die nicht von Egholm stammen, verursacht wurden.
· Maschinen mit unleserlicher Seriennummer.
· Schäden durch höhere Gewalt, wie Blitzschlag, Überschwemmung, Brand, Krieg, innere Unruhen,
falsche oder unzureichende Wartung und andere Ursachen, die sich der Kontrolle durch die Fa.
Egholm entziehen.
Betriebsanleitung Schneefräse City Ranger 2260/2250
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