68015000552-MP
Kapitel 5 : Funktionen
5.11
Steuerung mehrerer Funkgeräte
HINWEIS:
Dies ist eine Verkaufsfunktion der Software.
Diese Funktion ermöglicht dem Benutzer, zwei Funkgeräte von einem Bedienkopf zu steuern. Der
Benutzer kann eine Arbeitsgruppe überwachen und gleichzeitig mit einer anderen Arbeitsgruppen
kommunizieren.
Funkgerät 1 ist das primäre Funkgerät und Funkgerät 2 das sekundäre Funkgerät. Funkgerät 1 und
Funkgerät 2 sind miteinander verbunden, wobei Funkgerät 1 direkt am Bedienkopf angeschlossen ist.
5.11.1
Funkgeräte auswählen
Der Bedienkopf steuert jeweils nur ein Funkgerät.
Wann und wo zu verwenden:
Drücken Sie die One-Touch-Taste, um das nächste verfügbare Funkgerät auszuwählen, oder führen
Sie die folgenden Schritte aus, um ein Funkgerät über das Menü auszuwählen.
Vorgehensweise:
1 Drücken Sie auf dem Startbildschirm die Taste Menü.
2 Wählen Sie Funkgerätauswahl aus.
3 Wählen Sie eine der folgenden Optionen aus:
•
Funkmodul 1
•
Funkmodul 2
Der Signalton für die Funkgerätauswahl ertönt, wenn ein Funkgerät über die One-Touch-Taste oder
das Menü „Funkgerätauswahl" ausgewählt wird.
HINWEIS:
Wenden Sie sich an Ihren Dienstanbieter, um die Signaltonfunktion für die Funkgerätauswahl
zu aktivieren.
5.12
OEM-Bedienkopf
HINWEIS:
Dies ist eine Verkaufsfunktion der Software.
Diese Funktion ermöglicht Ihnen, einen Bedienkopf des Originalherstellers (Original Equipment
Manufacturer, OEM) oder eines Drittanbieters an die Rückseite des Transceivers anzuschließen. Der
Display des OEM-Bedienkopfs verfügt über die gleiche Funktionalität und das gleiche Aussehen wie
ein Bedienkopf von Motorola Solutions.
Der OEM-Bedienkopf kann in einem der folgenden Modi verwendet werden:
Modus Einzelner Bedienkopf
Der OEM-Bedienkopf ist der einzige Bedienkopf, der an den Transceiver angeschlossen ist.
Modus Doppelbedienkopf
Der OEM-Bedienkopf ist mit einem Remote-Ethernet-Bedienkopf (Remote Ethernet Control Head,
RECH) oder einem Bedienteil in Telefonausführung (Telephone Style Control Head, TSCH) an den
Transceiver angeschlossen.
148