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GRAUPNER MX-12 Handbuch Seite 5

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Sicherheitshinweise
Kapazität und Betriebszeit
Für alle Stromquellen gilt: Die Kapazität verringert sich
mit jeder Ladung. Bei niedrigen Temperaturen nimmt
die Kapazität stark ab, daher sind die Betriebszeiten
bei Kälte kürzer. Häufiges Laden oder Benutzen von
Batteriepflegeprogrammen können zu allmählicher Ka-
pazitätsminderung führen, deshalb sollten Stromquellen
spätestens alle 6 Monate auf Kapazität überprüft und
bei deutlichem Leistungsabfall ersetzt werden.
Erwerben Sie nur Original GRAUPNER Akkus!
Entstörung von Elektromotoren
Zu einer technisch einwandfreien Anlage gehören ent-
störte Elektromotoren, da alle Elektromotoren zwischen
Kollektor und Bürsten Funken erzeugen, die je nach Art
des Motors die Funktion der Fernlenkanlage mehr oder
weniger stören. In Modellen mit Elektroantrieb muss
jeder Motor daher sorgfältig entstört werden.
Entstörfilter unterdrücken solche Störimpulse weit-
gehend und sollen grundsätzlich eingebaut werden.
Beachten Sie die entsprechenden Hinweise in der
Bedienungs- und Montageanleitung des Motors.
Weitere Details zu den Entstörfiltern siehe GRAUPNER
Hauptkatalog FS.
Servo-Entstörfilter für Verlängerungskabel
Best.-Nr.: 1040
Das Servo-Entstörfilter ist bei Verwendung überlanger
Servokabel erforderlich. Dadurch entfällt das Nachstim-
men des Empfängers. Das Filter wird direkt am Empfän-
gereingang angeschlossen. In kritischen Fällen kann ein
zweites Filter am Servo angeordnet werden.
Einsatz elektronischer Fahrtregler
Die richtige Auswahl eines elektronischen Fahrtreglers
richtet sich vor allem nach der Größe des verwendeten
Elektromotors. Um ein Überlasten/Beschädigen des
Fahrtreglers zu verhindern, sollte die Strombelastbarkeit
des Fahrtreglers mindestens die Hälfte des maximalen
Blockierstromes betragen.
Besondere Vorsicht ist bei so genannten Tuning Motoren
angebracht, die auf Grund ihrer niedrigen Windungs-
zahlen im Blockierfall ein Vielfaches ihres Nennstromes
aufnehmen und somit den Fahrtregler zerstören können.
Elektrische Zündungen
Auch Zündungen von Verbrennungsmotoren erzeugen
Störungen, die die Funktion der Fernsteuerung negativ
beeinflussen können. Versorgen Sie elektrische Zün-
dungen immer aus einer separaten Batterie. Verwenden
Sie nur entstörte Zündkerzen, Zündkerzenstecker und
abgeschirmte Zündkabel. Halten Sie mit der Empfangs-
anlage ausreichenden Abstand zu einer Zündanlage.
Achtung:
Der Betrieb der Fernsteueranlage ist nur auf den in den
jeweiligen Ländern zugelassenen Frequenzen /
Kanälen zulässig. Entsprechende Angaben finden
Sie im Abschnitt „zulässige Betriebsfrequenzen". Das
Benutzen der Fernsteueranlage auf davon abweichen-
den Frequenzen/Kanälen ist verboten und wird von den
jeweiligen Behörden entsprechend geahndet.
Statische Aufladung
Die Funktion des Senders, wird durch die bei Blitz-
schlägen entstehenden magnetischen Schockwellen
in der Funktion gestört, auch wenn das Gewitter noch
kilometerweit entfernt ist. Deshalb bei Annäherung
eines Gewitters, sofort den Flugbetrieb einstellen!
Durch statische Aufladung besteht Lebensgefahr!
Pflegehinweise
Reinigen Sie Gehäuse, Stabantenne etc. niemals mit
Reinigungsmitteln, Benzin, Wasser und dergleichen,
sondern ausschließlich mit einem trockenen, weichen Tuch.
Komponenten und Zubehör
Die Firma GRAUPNER GmbH & Co. KG als Hersteller
empfiehlt, Komponenten und Zubehörprodukte zu ver-
wenden, die von GRAUPNER auf Tauglichkeit, Funktion
und Sicherheit geprüft, freigegeben sind. GRAUPNER
übernimmt für Sie die Produktverantwortung.Die Fa.
GRAUPNER übernimmt für nicht freigegebene Teile
oder Zubehörprodukte von anderen Herstellern keine
Haftung und kann nicht jedes einzelne Fremdprodukt
beurteilen, ob es ohne Sicherheitsrisiko eingesetzt
werden kann.
Haftungsausschluss/Schadenersatz
Sowohl die Einhaltung der Montage- und Betriebsan-
leitung als auch die Bedingungen und Methoden bei
Installation, Betrieb, Verwendung und Wartung der Fern-
steuerkomponenten können von der Fa. GRAUPNER
nicht überwacht werden. Daher übernimmt auch die Fa.
GRAUPNER keinerlei Haftung für Verluste, Schäden
oder Kosten, die sich aus fehlerhafter Verwendung
und Betrieb ergeben oder in irgendeiner Weise damit
zusammenhängen.Soweit gesetzlich zulässig, ist die
Verpflichtung der Fa. GRAUPNER zur Leistung von
Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
begrenzt auf den Rechnungswert der an dem scha-
densstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Wa-
renmenge der Fa. GRAUPNER. Dies gilt nicht, soweit
die Fa. GRAUPNER nach zwingenden gesetzlichen
Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit
unbeschränkt haftet.
Sicherheitshinweise
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