Econ XXL
| XXL-Röllstuhl
Die Haltepunkte für den Transport des Rollstuhls sind
ausschließlich der Rahmen und die Schiebegriffe.
Bei Hindernissen und Treppen mit mehr als drei
Armlehnen dürfen keinesfalls zum Anheben des
Stufen müssen zwei Begeleitpersonen helfen.
Rollstuhls verwendet werden!
6.5. Fahrbetrieb
Setzen Sie sich in Ihren Bischoff & Bischoff-Rollstuhl. Achten Sie bitte
darauf, dass Sie so weit wie möglich hinten sitzen.
Die Fortbewegung und das Bremsen erfolgt über die Greifreifen an den
Antriebsrädern. Führen Sie die ersten Fahrversuche vorsichtig durch, bis
Sie sich an den Rollstuhl und sein Fahrverhalten gewöhnt haben.
Rollstühle haben nur eine eingeschränkte Kipp- und Rutschsicherheit.
Besondere Vorsicht ist geboten beim Bremsen, Anfahren oder Wenden,
an Steigungen bzw. Gefällen. Extremes Herauslehnen aus dem Rollstuhl
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vergrößert zudem die Kippgefahr. Zur größeren Sicherheit lassen sich alle
Rollstühle mit einem Beckengurt ausrüsten (nicht serienmäßig).
Einkaufstaschen oder einen Rucksack können Sie an den Rahmen der
Rückenlehne hängen.
Um Hindernisse leichter überwinden zu können, muss das Begleitpersonal
den Rollstuhl durch Fußdruck auf die Ankipphilfe winkelgerecht zum
Hindernis anstellen (Abb. 34).
Eine Begleitperson darf den Rollstuhl nur an den
Schiebegriffen (Abb. 34) schieben, nicht am Bügel, es
besteht Verletzungsgefahr.
Die kritische Hindernishöhe* beträgt beim Grundmodell in ungünstiger
Situation (max. Schwerpunktverlagerung nach hinten) 23 mm.
*Die kritische Hindernishöhe ist die Höhe, bei der der Schwerpunkt (mit
Benutzer) gerade senkrecht über der Hinderniskante steht. Versucht der
Benutzer, ohne Verlagerung des Schwerpunktes nun nach vorne, den
Rollstuhl durch Antreiben der Antriebsräder auf das Hindernis zu bringen,
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so kippt der Rollstuhl nach hinten um.
Beachten Sie, dass sich die Kippgefahr nach hinten
durch das Anhängen von Taschen und Rucksäcken
deutlich erhöht.
Der Rollstuhl übersteigt die empfohlene Breite von 700 mm. Es kann
daher zu Mobilitätseinschränkungen, z.B. an Türen, kommen.
Achtung: Durch die Dimensionen des Rollstuhls ist es
notwendig zu überprüfen ob Ihr Rollstuhl auch in der
geplanten Umgebung benutzt werden kann. Dies gilt
insbesondere für die Benutzung von Fluchtwegen.
Laut STVZO 66/1 vom 01.01.1981 benötigen handbetriebene Rollstühle,
die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen (auch auf Bürgersteigen),
eine fest angebrachte Beleuchtung.
Diese besteht aus (passiv):
•
zwei roten Reflektoren nach hinten
•
zwei gelben Reflektoren seitlich (jeweils auf beiden Seiten).
•
Wird der Rollstuhl nach Einbruch der Dunkelheit benutzt, sind zusätzlich
erforderlich (aktiv):
•
eine weiße Leuchte nach vorne
•
eine rote Leuchte nach hinten.
•
Das Funktionieren dieser Leuchten muss durch einen fahrbetriebs-
unabhängigen Stromkreis (Batterien) gewährleistet sein.
Prüfen Sie vor Fahrtantritt, daß sich die Beleuchtungs-
anlage in einem funktionsfähigem Zustand befindet.
Bischoff & Bischoff GmbH |2022-12-06- Revision: 2
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