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Ruhestellung des Rollenhebels / Radiale Stellung der Steuerkurve
.05.15
Regel
1. Bei eingefahrener Kolbenstange 1 soll zwischen der Außenkante der Steuerkurve 6
und der Rolle des Rollenhebels 5 ein Abstand von 0,1 mm bestehen.
2. Bei vorab eingeschalteter Fadenschneid-Einrichtung soll die Steuerkurve 6 den Rollen-
hebel 5 in o.T. Fadenhebel gerade in seine Ruhestellung gebracht haben.
7
Fig. 13 - 16
● Kolbenstange 1 bis zum Anschlag in den Zylinder 2 einfahren.
● Zylinderträger 3 ( Schrauben 4 ) der Regel 1 entsprechend verschieben.
● Fadenhebel in u.T. bringen und Rollenhebel 5 von Hand in die Steuerkuve 6 eindrücken.
● Durch Drehen am Handrad 7 in Pfeilrichtung den Fadenhebel in o.T. bringen und Regel 2
überprüfen.
● Ggf. Steuerkurve 6 ( Schrauben 8 ) der Regel 2 entsprechend verdrehen.
3
4
0,1 mm
6
An der Kolbenstange 1 soll oberhalb der Kontermutter 9 noch ca. 1 mm Gewin-
de überstehen.
4
2
5
9
Justierung
8
6
1
5
107