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Technischer Kundendienst; Gewährleistung; Befolgung Lokaler Gesetze Und Anderer Rechtsvorschriften - VWR pH 1100 L Bedienungsanleitung

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pH 1100 L
ba77068d02
09/2014
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Technischer Kundendienst

Internet
Besuchen Sie die VWR-Website unter www.vwr.com und erhalten Sie:
 Kontaktinformationen für den technischen Kundendienst
 Zugriff auf den VWR-Onlinekatalog und auf Informationen hinsicht-
lich Zubehör und ähnlicher Produkte
 Zusätzliche Produktinformationen und Spezialangebote
Kontaktieren Sie uns: Um Information oder technischer Unterstüt-
zung zu erhalten treten Sie bitte mit Ihrem lokalen VWR Repräsentan-
ten in Verbindung oder besuchen sie unsere Webseite www.vwr.com.
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Gewährleistung
VWR International gewährleistet, dass dieses Produkt ab Lieferung
drei (3) Jahre frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Liegt ein
Fehler vor, entscheidet VWR nach eigenem Ermessen, das Produkt
kostenlos zu reparieren oder auszutauschen oder dem Kunden den
Kaufpreis des Produkts zu erstatten, sofern es innerhalb des Gewähr-
leistungszeitraums zurückgesendet wird. Diese Gewährleistung
erlischt, wenn das Produkt, versehentlich oder absichtlich, durch
unsachgemäßen Gebrauch oder durch normalen Verschleiß beschä-
digt wurde. Sofern die erforderlichen Wartungsarbeiten und Inspektio-
nen nicht entsprechend der Bedienungsanleitung und den lokalen
Erfordernissen durchgeführt werden, erlischt die Gewährleistung, es
sei denn, dieses Unterlassen ist nicht ursächlich für den auftretenden
Fehler des Produktes.
Zurückgesendete Artikel müssen vom Kunden gegen Schäden und
Verlust versichert werden. Diese Gewährleistung ist auf die zuvor
genannten Rechte beschränkt. ES WIRD AUSDRÜCKLICH VEREIN-
BART, DASS DIESE GEWÄHRLEISTUNG ANSTELLE JEGLICHER
GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG UND ANSTELLE DER
GEWÄHRLEISTUNG DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUG-
LICHKEIT GILT.
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Befolgung lokaler Gesetze und anderer
Rechtsvorschriften
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die notwendigen behördlichen
Genehmigungen und anderen Bewilligungen zu beantragen und zu
Technischer Kundendienst
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