Rücknahme von Altgeräte
(Deutschland Rücknahmepflicht der Vertreiber)
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikge-
räte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von
Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens
800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauer-
haft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen, sind verpflichtet, bei der Abgabe eines neuen
Elektro- oder Elektronikgeräts an einen Endnutzer ein Altgerät des
Endnutzers der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen.
Dies bedeutet, dass Sie bei Kauf eines neuen TV-Geräts bei einem
Fach- oder Lebensmittelhändler mit der oben genannten Mindest-
fläche und dem oben genannten Produktangebot Ihr TV-Altgerät
kostenfrei zurückgeben können. Im Fall der Lieferung des neuen
Geräts durch einen solchen Fach- oder Lebensmittelhändler an
einen privaten Haushalt ist der Händler verpflichtet, ein Altgerät
der gleichen Geräteart unentgeltlich abzuholen.
Für Versandhändler besteht für manche Gerätearten (Wärmeüber-
träger, Großgeräte und Bildschirmgeräte, d.h. auch für TV-Geräte)
die Pflicht, bei Kauf und Lieferung eines neuen Geräts ein Altgerät
der gleichen Geräteart kostenfrei bei einem privaten Haushalt
abzuholen, falls alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte eines Versandhändlers für Elektro- und Elektro-
nikgeräte mindestens 400 Quadratmeter betragen oder falls bei
einem Versandhändler von Lebensmitteln, der mehrmals im
Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbietet und auf dem Markt bereitstellt, Lager- und Versandflä-
chen von mindestens 800 Quadratmetern vorhanden sind.
Für nähere Informationen zur Rücknahme von Altgeräten fragen
Sie bitte den jeweiligen Händler.
Ihr Metz-Produkt wurde mit hochwertigen Materialien und
Komponenten entworfen und hergestellt, die recycelbar
sind und wieder verwendet werden können.
Dieses Symbol bedeutet, dass elektrische und elektroni-
sche Geräte am Ende ihrer Nutzungsdauer vom Hausmüll
getrennt entsorgt werden müssen.
Bitte entsorgen Sie dieses Gerät bei Ihrer örtlichen
kommunalen Sammelstelle oder im Ihrem Wertstoffhof.
Bitte helfen Sie mit die Umwelt, in der wir leben, zu
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten !
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Löschen von personenbezogenen Daten bzw.
Werkseinstellungen herstellen
Um zu verhindern, dass Dritte nach der Entsorgung auf Ihre ggf.
auf dem TV-Altgerät gespeicherten personenbezogenen Daten
zugreifen können, empfehlen wir auf zu entsorgenden TV-Altge-
räten eine Initialisierung auf die Werkseinstellungen durchzu-
führen.
Werkseinstellungen herstellen
• Taste
drücken.
Die Auswahl erscheint.
• Mit den Cursortasten q „Einstellungen" anwählen und Taste
OK
drücken.
• Mit der Cursortaste q „System" anwählen und Taste
drücken.
• Mit den Cursortasten q „Neu starten" anwählen und Taste
OK
drücken.
Das TV-Gerät wird auf den Auslieferungszustand zurückgesetzt.
Alle gespeicherten Einstellungen werden gelöscht.
Batterie-Entsorgung
Batterien/Akkus gehören nicht in den Hausmüll!
Bitte bedienen Sie sich bei der Rückgabe verbrauchter Batterien/Akkus
eines vorhandenen Rücknahmesystems.
Bitte geben Sie nur entladene Batterien/Akkus ab.
Batterien/Akkus sind in der Regel dann entladen, wenn das damit betrie-
bene Gerät
- abschaltet und signalisiert „Batterien leer"
- nach längerem Gebrauch der Batterien nicht mehr einwandfrei funktio-
niert.
Zur Kurzschlusssicherheit sollten die Batteriepole mit einem Klebe-
streifen überdeckt werden.
Deutschland: Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte
Batterien zurückzugeben.
Sie können Ihre alten Batterien überall dort unentgeltlich abgeben, wo
die Batterien gekauft wurden. Ebenso bei den öffentlichen Sammel-
stellen in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien:
Pb = Batterie enthält Blei
Cd = Batterie enthält Cadmium
Hg = Batterie enthält Quecksilber
Li = Batterie enthält Lithium
OK