2. GRUNDLEGENDE SICHERHEITSHINWEISE
2.1. ALLGEMEINE HINWEISE
Lesen Sie sich die Anleitung sorgfältig durch, bevor Sie mit der Ins-
tallation beginnen. Bewahren Sie diese für einen späteren Gebrauch
griffbereit auf oder händigen Sie diese ggf. einem neuen Besitzer aus.
Bei Verlust finden Sie das Dokument auch auf unserer Interseite: www.
aereco.de/downloads
Beachten Sie unbedingt die allgemeinen Sicherheitshinweise sowie die
Sicherheitssymbole mit Hinweisen im Text:
■
Bei allen Arbeiten sind die allgemein gültigen Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.
■
Die Montage darf nur durch eine entsprechend qualifizierte und
zugelassene Fachkraft erfolgen.
■
Bei der Verwendung von Hilfsstoffen (z.B. Dichtstoffen) sind die
jeweiligen Sicherheitsvorschriften des ausgewählten Herstellers
zu beachten.
■
Neben den Bestimmungen dieser Montageanleitung sind weitere
geltende Regeln zu beachten. Dies gilt insbesondere für Regeln
zur Unfallverhütung, anerkannte fachtechnische Regeln, sicher-
heitstechnische Regeln (DIN, VDI, VDE etc.).
ERKLÄRUNG VERWENDETER WARNSYMBOLE
Achtung: Allgemeiner wichtiger Hinweis
2.2. GELTUNGSBEREICH DER ANLEITUNG
Die vorliegende Montageanleitung gilt nur für die beschriebenen Artikel:
ZUFES 100 / ZUFES 110
und keinesfalls für die komplette Anlage.
In Schemen sowie im Text werden ggf. Beziehungen zu anderen Kom-
ponenten von Anlagen dargestellt. Dies geschieht jedoch nur zur Ver-
deutlichung des Gesamtzusammenhanges. Weitere Anleitungen sowie
die Montageanleitungen der Hersteller anderer Geräte sind unbedingt
zu beachten.
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2.3. BESTIMMUNGSGEMÄSSER GEBRAUCH
Das ZUFES 100 und 110 sind für die Montage am Fensterflügel oder
Blendrahmen vorgesehen. Sie dienen als Außenbauteil-Luftdurchlass
(ALD) zur Verwendung in Wohnräumen bei freier Lüftung und in einem
ventilatorgestützten Abluftsystem von Aereco oder ähnlichen Systemen.
Der ALD darf nicht von Möbeln, Vorhängen, Jalousien, Geräten oder
anderen Gegenständen zugestellt werden, die einen Einfluss auf die
einströmende Luft haben.
2.4. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sach-
schäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der fol-
genden Ursachen zurückzuführen sind:
■
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung.
■
Nicht beachten der Hinweise bezüglich Transportes, Lagerung,
Montage, Betrieb und Wartung.
■
Unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme oder Reparatur.
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Betrieb mit defekten und/oder nicht funktionsfähigen Sicherheits-
und Schutzeinrichtungen.
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Eigenmächtige bauliche Veränderungen.
■
Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere Ge-
walt.
MA_zufes-100-110_700070_20230106