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Wichtige Hinweise zu Sicherheit und Umwelt
1.3 Rücknahmepflichten der
Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder
diese gewerblich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerätes, ein
Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart,
das im Wesentlichen die gleichen Funktionen
wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe
oder in unmittelbarer Nähe, unentgeltlich
zurückzunehmen. Das gilt auch für Vertreiber von
Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 m², die mehrmals im
Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem
auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind,
(kleine Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft
oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; die Rücknahme darf in diesem
Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes verknüpft, kann aber auf drei
Altgeräte pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn
das neue Elektro- oder Elektronikgerät dorthin
geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des
Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Staubsauger / Bedienungsanleitung
Die
vorstehenden
für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber
Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte
bzw.
Versandflächen für Lebensmittel beinhalten,
die den oben genannten Verkaufsflächen
entsprechen. Die unentgeltliche Abholung von
Elektro- und Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank), Bildschirme,
Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer
Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten und
Geräte beschränkt, bei denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt. Für
alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss
der Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten
in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer gewährleisten; das gilt auch für
kleine Elektrogeräte (s.o.), die der Endnutzer
zurückgeben möchte, ohne ein neues Gerät zu
erwerben.
1.4 Einhaltung von RoHS-
Vorgaben
Das von Ihnen erworbene Produkt erfüllt die
Vorgaben der EU-RoHS Direktive (2011/65/EU).
Es enthält keine in der Direktive angegebenen
gefährlichen und unzulässigen Materialien..
1.5 Hinweise zu
Gerätebatterien
In diesem Gerät wird ein tragbarer Akkumulator
verbaut. Bevor das Altgerät entsorgt werden darf,
müssen alle Altbatterien und Altakkumulatoren
vom Altgerät getrennt werden, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind.
Wichtiger Hinweis zur Entnahme von Altbatterien/
Altakkumulatoren:
Pflichten
gelten
auch
Gesamtlager
17 / DE
und