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Hinweise Zur Ce-Kennzeichnung - Mayr ROBA-servostop Cobot 8981.29 01-Serie Originalbetriebsanleitung

Sicherheitsbremse für servomotoren
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Inhaltsverzeichnis

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Betriebsanleitung für
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ROBA
-servostop
Größe 40 - 100
3.4

Hinweise zur CE-Kennzeichnung

Hinweis zur Konformitätserklärung
Für das Produkt (elektromagnetische Federdruckbremse) wurde eine Konformitätsbewertung im Sinne der
EU-Richtlinie Niederspannung 2014/35/EU und RoHS 2011/65/EU mit 2015/863/EU durchgeführt. Die Kon-
formitätserklärung ist in einem eigenständigen Dokument schriftlich fixiert und kann bei Bedarf angefordert
werden.
Hinweis zur EMV-Richtlinie 2014/30/EU
Das Produkt kann im Sinne der EMV-Richtlinie nicht eigenständig betrieben werden.
Bremsen sind zudem aufgrund ihrer passiven Beschaffenheit im Sinne der EMV unkritische Betriebsmittel.
Erst nach Einbindung des Produkts in ein Gesamtsystem kann dieses bezüglich der EMV bewertet werden.
Bei elektronischen Betriebsmitteln wurde die Bewertung für das einzelne Produkt unter Laborbedingungen,
jedoch nicht im Gesamtsystem nachgewiesen.
Hinweis zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Das Produkt ist eine Komponente für den Einbau in Maschinen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
In Zusammenhang mit anderen Elementen können die Bremsen sicherheitsgerichtete Anwendungen erfül-
len.
Art und Umfang der notwendigen Maßnahmen ergeben sich aus der Risikoanalyse der Maschine. Die
Bremse ist dann Bestandteil der Maschine und der Maschinenhersteller bewertet die Konformität der Sicher-
heitseinrichtung zur Richtlinie.
Die Inbetriebnahme des Produkts ist solange untersagt, bis sichergestellt wurde, dass die Maschine den
Bestimmungen der Richtlinie entspricht.
Hinweis zur EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) mit 2015/863/EU (RoHS III – ab 22. Juli 2019)
Diese beschränken die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, sowie
in Produkten / Komponenten (Kategorie 11), deren ordnungsgemäßer Betrieb von elektrischen Strömen und
elektromagnetischen Feldern abhängt. Unsere elektromagnetischen Produkte / Komponenten erfüllen
die Anforderung der RoHS-Richtlinie(n), unter Einbezug der gültigen Ausnahmen (gemäß Anhang III
und IV RoHS (2011/65/EU) mit delegierten Richtlinien (EU) 2018/739-741 vom 01.03.2018 für Kategorie
11 - bis 21. Juli 2024) und sind RoHS konform.
Hinweis zur ATEX-Richtlinie
Das Produkt ist ohne eine Konformitätsbewertung nicht geeignet zum Einsatz in explosionsgefährdeten Be-
reichen.
Für den Einsatz dieses Produkts in explosionsgefährdeten Bereichen muss eine Klassifizierung und Kenn-
zeichnung nach Richtlinie 2014/34/EU vorgenommen werden.
Hinweis zur REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
des europäischen Parlaments und des Rats zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
chemischer Stoffe. Diese regelt das Herstellen, das Inverkehrbringen und die Verwendung chemischer
Stoffe in Zubereitungen sowie unter bestimmten Bedingungen auch von Stoffen in Erzeugnissen.
®
mayr
-Antriebstechnik stellt ausschließlich Erzeugnisse (Artikel: Überlast- / Wellenkupplungen, elektromag-
netische Bremsen / Kupplungen, Permanentmagnetmotoren und hierzu passende Ansteuermodule / Gleich-
richter) gemäß Definition des Artikels 3 der REACH-Verordnung her.
®
mayr
-Antriebstechnik ist sich seiner Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschafft bewusst. Daher
achten wir, aus Vorsorgegründen bereits in der Lieferkette, auf besonders kritische Stoffe und sind bestrebt
diese gänzlich zu vermeiden oder baldmöglich zu ersetzen.
Entsprechend Artikel 33 der REACH-Verordnung möchten wir Sie informieren, dass in unseren Überlast-
und Wellenkupplungen, elektromagnetischen Bremsen / Kupplungen sowie Permanentmagnetmotoren, Teil-
komponenten mit einem Bleigehalt von > 0,1 % verbaut sind oder sein können. Diese werden aus Rohmate-
rialwerkstoffen, wie Automatenstahl, Kupferlegierungen (z. B. Messing, Bronze) oder Aluminiumlegierungen
gefertigt.
Neben hochschmelzenden Loten (Elektronik) sind u. a. auch verbaute Maschinenelemente sowie Normteile
(Schrauben / Muttern / Gewindestifte / Stifte / etc.) betroffen, deren Normen dies zulassen.
Beispielhaft kann Blei als Legierungselement mit mehr als 0,1 Massenprozent, bezogen auf die jeweilige
Gesamtmasse in Schrauben und Gewindestiften folgender Festigkeitsklassen vorkommen: 4.6, 4.8, 5.8, 6.8,
04, 4, 5, 6, 14H, 17H, 22H, 33H, 45H.
Erzeugnisse aus Kupfer und Kupferlegierungen fallen nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 des europäischen Parlaments und des Rats zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von
Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) und unterliegen somit nicht der Einstufungs- und Kennzeich-
nungspflicht.
Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und ordnungsgemäßer Entsorgung (Recycling) geht von den enthal-
ten Stoffen nach unserem Wissen keine Gefahr für die Gesundheit oder Umwelt aus.
Wir möchten darauf hinweisen, dass der vorhandene Bleianteil nach der REACH-Verordnung nicht verboten
ist. Es ist lediglich erforderlich, eine Erklärung abzugeben.
04/10/2022 GF
Seite 7 von 27
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Type 8981.29_01
Chr. Mayr GmbH + Co. KG
Eichenstraße 1, D-87665 Mauerstetten
Tel.: +49 8341 804-0, Fax: +49 8341 804-421
www.mayr.com, E-Mail:
public.mayr@mayr.com
(B.8981.DE)
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