Verwenden Sie bitte nur original AEG
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Papierfilter oder Papierfilter, die mit
dem AEG Qualitätssiegel versehen sind.
Sie garantieren hohe Saugleistung und
Sicherheit.
Sie sind im Fachhandel unter der E-Nr.
900 195 082/Grösse 8 erhältlich. Jede
Packung enthält 10 Papierfilter und
1 Ausblasfilter. Verwenden Sie andere
Filter, so verfällt im Schadensfall die
Garantie.
2. Ausblasfilter (Bild 9)
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Für eine stets einwandfreie Sauglei-
stung muß nach jedem zehnten Papier-
filterwechsel auch der Ausblasfilter
ausgetauscht werden. Durch rechtzei-
tige Erneuerung sorgen Sie für eine
gute Saugleistung und sparen Arbeits-
zeit.
0 Taste leicht in Richtung Griff drücken
(Bild 9). Ausblasgitter nach hinten kip-
pen.
0 Den alten Ausblasfilter herausnehmen
und einen neuen einlegen.
0 Ausblasgitter schliessen.
3. Motorschutzfilter (Bild 10)
Der Motorschutzfilter muß stets sauber
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sein, um eine optimale Saugleistung
und Motorkühlung zu erzielen.
0 Nehmen Sie den Gehäusedeckel ab.
0 Nehmen Sie den Papierfilter heraus,
wie im Abschnitt Filterwechsel,
1. Papierfilter beschrieben.
0 Motorschutzfilter herausnehmen.
0 Motorschutzfilter trocken reinigen.
0 Motorschutzfilter wieder einsetzen.
Wechseln Sie regelmäßig den Papierfil-
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ter und prüfen Sie den Zustand des
Motorschutz- und des Ausblasfilters,
um eine gute Saugleistung sicher zu
stellen.
Aufbewahrung
0 Den Staubsauger mit dem Ein-/Aus-
schalter (Bild 1/H) ausschalten und den
Netzstecker ziehen.
0 Die Zuleitung um die beiden Kabelha-
ken (Rohrgriff und Geräteunterseite)
wickeln (Bild 11).
Das Gerät kann auch an der Wand hän-
gend aufbewahrt werden. Bringen Sie
hierzu einen Haken an der Wand an
und hängen Sie das Gerät mit der Auf-
hängeöse an der Rückseite des Rohr-
griffs an dem Haken auf (Bild 11).
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Der Umwelt zuliebe
Verpackungsmaterial nicht einfach
wegwerfen.
• Der Verpackungskarton kann der Alt-
papiersammlung bzw. den zuständigen
Entsorgungssystemen zugeführt wer-
den.
• Kunststoffbeutel aus Polyäthylen (PE)
zur Wiederverwertbarkeit an PE-Sam-
melstellen geben.
Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kommunal-
verwaltung den für Sie zuständigen
Recyclinghof.
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