8.4 Betrieb
Wenden Sie sich an eine Fachkraft, wenn Sie Zweifel über die Arbeitsweise, die
Sicherheit oder den Anschluss des Gerätes haben.
In gewerblichen Einrichtungen sind die Unfallverhütungsvorschriften des Ver-
bandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften für elektrische Anlagen und
Betriebsmittel zu beachten.
In Schulen und Ausbildungseinrichtungen, Hobby- und Selbsthilfewerkstätten
sowie bei Personen mit eingeschränkten physischen und psychischen Fähigkei-
ten ist der Umgang mit Messgeräten durch geschultes Personal verantwortlich
zu überwachen.
Stellen Sie vor jeder Messung sicher, dass sich das Messgerät in der richtigen
Messfunktion befindet.
Vor jedem Wechsel der Messgröße sind die Messspitzen vom Messobjekt zu
entfernen.
Überprüfen Sie vor jeder Messung Ihr Messgerät und deren Messleitungen auf
Beschädigung(en). Führen Sie auf keinen Fall Messungen durch, wenn die
schützende Isolierung beschädigt (eingerissen, abgerissen usw.) ist. Die bei-
liegenden Messkabel haben einen Verschleißindikator. Bei einer Beschädigung
wird eine zweite, andersfarbige Isolierschicht sichtbar. Das Messzubehör darf
nicht mehr verwendet werden und muss ausgetauscht werden.
Die Spannung zwischen den Anschlusspunkten des Messgeräts und Erdpoten-
tial darf 1000 V DC/AC in CAT III bzw. 600 V DC/AC in CAT IV nicht überschrei-
ten.
Seien Sie besonders Vorsichtig beim Umgang mit Spannungen >33 V Wechsel-
(AC) bzw. >70 V Gleichspannung (DC)! Bereits bei diesen Spannungen können
Sie bei Berührung elektrischer Leiter einen lebensgefährlichen elektrischen
Schlag erhalten.
Bei Verwendung von Messspitzen ohne Abdeckkappen
dürfen Messungen zwischen Messgerät und Erdpoten-
tial nicht oberhalb der Messkategorie CAT II durchge-
führt werden.
Bei Messungen ab der Messkategorie CAT III müssen
Messspitzen mit Abdeckkappen (max. 4 mm freie Kon-
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