hohen Temperaturen kann ebenfalls zu einer Explosion
oder zum Austreten brennbarer Flüssigkeiten oder
Gase führen.
Wenn der Akku extrem niedrigem Luftdruck ausgesetzt
wird, kann dies ebenfalls zu einer Explosion oder zum
Austreten brennbarer Flüssigkeiten oder Gase führen.
• LADEGERÄTE:
Über das Stromnetz versorgte Ladegeräte können in
folgendem Temperaturbereich verwendet werden: 0 °C
bis 40 °C.
Das Ladegerät für das Mobiltelefon entspricht den
Sicherheitsstandards für die Verwendung von IT- und
Bürogeräten. Es entspricht zudem der Ökodesign-
Richtlinie 2009/125/EG. Aufgrund unterschiedlicher
elektrischer Spezifikationen funktioniert ein in einer
bestimmten Region erworbenes Ladegerät unter
Umständen in einer anderen Region nicht. Verwenden
Sie Ladegeräte ausschließlich gemäß ihrer Bestimmung.
Modell: PA-5V550mA-006 / PA-5V550mA-015 /
CY050055EU-L / CY050055UK-L / PA-5V550mA-012
/ PA-5V550mA-017 / PA-5V550mA-029
Eingangsspannung: 100~240 V
Eingang AC-Frequenz: 50/60 Hz
Ausgangsspannung: 5,0 V
Ausgangsstrom: 0,55 A
Ausgangsleistung: 2,75 W
15
Durchschnittlicher Wirkungsgrad: 69,0 %
Stromaufnahme bei Nulllast: 0,08 W
Funkwellen .....................................
Für
alle
Mobiltelefonmodelle
Markteinführung ein Nachweis über die Einhaltung
internationaler
Standards
EU-Richtlinie 2014/53/EU (RED) erbracht werden. Der
Schutz von Gesundheit und Sicherheit des Nutzers und
anderer Personen ist eine grundlegende Voraussetzung
dieser Standards bzw. dieser Richtlinie.
DIESES GERÄT ERFÜLLT DIE INTERNATIONALEN
RICHTLINIEN HINSICHTLICH DER BELASTUNG
DURCH FUNKWELLEN.
Dieses Mobilgerät sendet und empfängt Funkwellen. Bei
der Entwicklung wurde darauf geachtet, dass die durch
internationale Richtlinien empfohlenen Grenzwerte für
die Belastung durch Funkwellen (elektromagnetische
Hochfrequenzfelder) nicht überschritten werden.
Die Richtlinien wurden von einer unabhängigen
wissenschaftlichen Organisation (ICNIRP) erarbeitet
und weisen eine großzügige Sicherheitsmarge auf, um
die Sicherheit aller Personen unabhängig von Alter und
Gesundheitszustand zu gewährleisten.
In den Richtlinien zur Belastung durch Funkwellen
muss
vor
(ICNIRP)
bzw.
16
der
der