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BRP 200 HSL Bedienungsanleitung Seite 63

Inhaltsverzeichnis

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5. VERPFLICHTUNGEN VON BRP IN BEZUG AUF GEWÄHRLEISTUNGEN
Die Verpflichtungen von BRP sind im Rahmen dieser Gewährleistung, nach dem alleinigen Ermessen der Firma, auf die
Reparatur oder den Austausch der Produkt-Teile beschränkt, bei denen nach angemessenem Urteil von BRP Material-
oder Verarbeitungsfehler festgestellt wurden. Eine solche Reparatur bzw. ein derartiger Austausch von Teilen erfolgt
unter den oben beschriebenen Bedingungen bei einem Vertragshändler, wobei keine Kosten für Teile und Arbeitszeit in
Rechnung gestellt werden.
Die Haftung von BRP ist beschränkt auf die Durchführung der erforderlichen Reparaturen bzw. den Austausch der Teile.
Kein Anspruch auf Verletzung der Gewährleistung kann Ursache für eine Rücktrittserklärung oder die Annullierung des
Produktverkaufs an den Besitzer sein.
Für den Fall, dass die Gewährleistung außerhalb des Landes, in dem der Verkauf ursprünglich erfolgt ist, erforderlich ist,
verpflichtet sich der Besitzer zur Übernahme aller zusätzlichen Kosten, die infolge von lokalen Gepflogenheiten und
Bedingungen anfallen, wie beispielsweise (jedoch nicht ausschließlich) Fracht, Versicherung, Steuern, Lizenzgebühren,
Einfuhrzölle und alle sonstigen finanziellen Ausgaben, einschließlich derer, die von Regierungen, Staaten,
Hoheitsgebieten und deren entsprechenden Vertretungen erhoben werden.
BRP behält sich das Recht vor, Produkte von Zeit zu Zeit zu verbessern, zu modifizieren oder zu ändern, ohne dass eine
Verpflichtung eingegangen wird, zuvor hergestellte Produkte zu modifizieren.
6. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS - Unter keinen Umständen wird für Folgendes eine
Gewährleistung übernommen:
• Austausch von defekten Teilen infolge von normaler Abnutzung und Verschleiß;
• Regelmäßig gewartete Teile und regelmäßige Serviceleistungen; hierzu gehört insbesondere Folgendes:
Wartungsanforderungen, Ölwechsel für Untereinheit, Schmierung, Gestängeeinstellungen sowie Austausch von
Sicherungen, Zinkanoden, Thermostaten, Startermotor-Laufbuchsen, Trimmmotorbürsten, Filter und Zündkerzen;
• Schäden, die durch unsachgemäße Installation oder nicht durchgeführte Wartung, Wintertauglichmachung und/oder
Lagerung sowie durch Nichtbefolgung der Verfahren und Empfehlungen in der Bedienungsanleitung verursacht
wurden;
• Schäden, die entstanden sind durch die Entfernung von Teilen, durch unsachgemäße Reparaturen, Serviceleistung,
Wartung oder Modifikation, oder die Verwendung von nicht von BRP hergestellten oder zugelassenen Teilen bzw.
Zubehör, die bzw. das nach angemessenem Urteilsvermögen entweder mit dem Produkt nicht kompatibel ist, oder
dessen Betrieb, Leistung oder Beständigkeit negativ beeinflusst hat, oder durch Reparaturen entstanden sind, die von
einer Person ausgeführt wurde, die kein Vertragsdistributor/-händler ist;
• Schäden, die verursacht wurden durch Missbrauch, Zweckentfremdung, anormalen Gebrauch, Vernachlässigung,
Rennsporteinsatz, unsachgemäßen Betrieb oder Betrieb des Produkts in einer Art und Weise, die nicht mit dem in der
Bedienungsanleitung empfohlenen Betrieb übereinstimmt;
• Schäden, die entstanden sind durch Unfall, Untertauchen, Wasseraufnahme, Feuer, Diebstahl, Vandalismus oder
höhere Gewalt;
• Betrieb mit Kraftstoffen, Ölen oder Schmiermitteln, die nicht für die Verwendung mit dem Produkt geeignet sind (siehe
Bedienungsanleitung);
• Schäden, die entstanden sind durch Rost oder Korrosion;
• Schäden, die verursacht wurden durch die Blockierung des Kühlsystems durch Fremdkörper;
• Schäden, die auf Sand oder Schmutz in der Wasserpumpe zurückzuführen sind;
• Änderungen hinsichtlich des Aussehens und des Anstrichs infolge von Umwelteinflüssen.
Diese Gewährleistung wird dann für vollkommen nichtig erklärt und erlischt, wenn:
• Das Produkt in einer solchen Weise geändert oder modifiziert worden ist, dass sein Betrieb, seine Leistung oder
Beständigkeit negativ beeinflusst wurden, bzw. geändert oder modifiziert wurde, um seine beabsichtigte Verwendung
zu ändern; oder
• Das Produkt für den Rennsporteinsatz oder eine sonstige Wettbewerbsaktivität verwendet wurde oder noch verwendet
wird, und zwar zu einem beliebigen Zeitpunkt, sogar wenn dies bei einem früheren Besitzer der Fall war.
7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH OHNE
EINSCHRÄNKUNG GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESONDEREN
ZWECK SIND IN BEZUG AUF DIE DAUER AUF DIE GÜLTIGKEITSDAUER DER AUSDRÜCKLICHEN
BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG BEGRENZT.
ALLE NEBEN-, FOLGE-, DIREKTE, INDIREKTE ODER SONSTIGE SCHÄDEN JEGLICHER ART, INSBESONDERE
DIE FOLGENDEN, SIND VON DER HAFTUNG AUSGESCHLOSSEN: Ausgaben für Kraftstoff, Transport des Produkts
zum Distributor/Händler und zurück, Abbau des Produkts am Boot und erneute Installation, Reisezeit des Mechanikers,
Gebühren
für
das
Anhängertransport oder Abschleppen, Lagerung, Telefon-, Mobiltelefon-, Fax- oder Telegrammgebühren, Miete oder
dergleichen oder Austausch des Produkts oder Boots während der Gewhrleistung oder der Ausfallzeit, Taxi, Reise,
Unterkunft und Verpflegung, Verlust von oder Schäden an persönlichem Eigentum, Unannehmlichkeiten, Kosten zur
Deckung
der
Versicherung,
Gewinneinbußen, oder Verlust der Genussmöglichkeit sowie der Produktbenutzung.
EINIGE LÄNDER, PROVINZEN ODER GERICHTSBARKEITEN GESTATTEN NICHT DIE OBEN GENANNTEN
AUSSCHLUSSERKLÄRUNGEN, BESCHRÄNKUNG DER NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN ODER ANDEREN
HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE. INFOLGEDESSEN SIND DIESE FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT ANWENDBAR.
DIESE GEWÄHRLEISTUNG GIBT IHNEN BESTIMMTE RECHTE, UND SIE KÖNNEN NOCH WEITERE
GESETZLICHE RECHTE HABEN, DIE VON LAND ZU LAND ODER STAAT ZU STAAT UNTERSCHIEDLICH SEIN
KÖNNEN.
Zu-Wasser-lassen
oder
Lohnzahlungen,
 I
NFORMATIONEN ZUR
Aus-dem-Wasser-nehmen,
Zeitverlust,
Einkommensverluste,
P
RODUKTGEWÄHRLEISTUNG
Liegeplatz-
oder
Dockgebühren,
Einnahmenausfälle
oder
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