4.5. ZUBEHÖR
Der Gebrauch von Zubehör, das nicht von AERECO angeboten oder
empfohlen wird, ist nicht zulässig und führt im Schadensfall zum Ga-
rantieverlust.
4.6. FEUERSTÄTTEN
Die gleichzeitige Verwendung von Einrohrlüftern und raumluftabhän-
gigen Feuerstätten (Gastherme, Kachelofen etc.), bedingt die Beach-
tung und Einhaltung der Gerätezulassung, sowie aller länderspezifisch
geltenden Vorschriften. In dem nach Stand der Technik dichten Woh-
nungen ist ein Betrieb einer raumluftabhängigen Feuerstätte nur mit
separater Brennluftzuführung erlaubt; nur dann sind Wohnraumlüftun-
gen und Feuerstätte entkoppelt voneinander bedarfsgerecht betreibbar.
Die einschlägig geltenden Vorschriften für den gemeinsamen Betrieb
von Feuerstätte, Einrohrlüfter, Dunstabzugshaube (Bundesverband des
Schornsteinfegerhandwerks-Zentralinnungsverband (ZIV)) sind zu be-
achten!
Die Einrohrlüfter dürfen nur dann in Räumen mit anderen raumluftab-
hängigen Feuerstätten installiert und betrieben werden, wenn deren
Abgasabführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht
wird, die im Auslösefall auch die Lüftungsanlage abschalten (z.B. Tem-
peraturthermostat mit elektrischer Aufschaltung auf den Einrohrlüfter);
damit wird das Lüftungsgerät während der „Brenndauer" ausgeschal-
tet. Dabei muss sichergestellt werden, dass durch den Betrieb der
Lüftungsanlage kein größerer Unterdruck als 4 PA in der Wohneinheit
erzeugt wird. Der Einrohrlüfter darf nicht gleichzeitig mit Festbrenn-
stoff-Feuerstätten und nicht in Wohneinheiten mit raumluftabhängigen
Feuerstätten, die an mehrfach belegte Abgasanlagen angeschlossen
sind, betrieben werden. Für den bestimmungsgemäßen Betrieb der mit
einem Einrohrlüfter errichteten Anlage müssen eventuell vorhandene
Verbrennungsluftleitungen sowie Abgasanlagen von Festbrennstoff-
Feuerstätten absperrbar sein.
Fragen Sie hierzu auch Ihren Bezirkskaminkehrermeister.
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5. ELEKTRISCHER ANSCHLUSS UND
SCHEMA
5.1. ELEKTRISCHER ANSCHLUSS
Bei allen Arbeiten beachten Sie die Warn- und Sicherheitshinweise!
Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur von zugelassenen Fachfir-
men ausgeführt werden! Die einschlägigen Normen, Sicherheitsbestim-
mungen (z.B. DIN VDE 0100) sowie die TAB der EVUs sind unbedingt zu
beachten. Bei der Installation ist eine allpolige Trennung vom Netz mit
min. 3 mm Kontaktöffnung vorzusehen.
5.2. HINWEIS
Das Gerät entspricht der Schutzklasse II. Der Schutzleiter wird daher
nicht benötigt.
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