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WARTUNG & REINIGUNG |

1. ALLGEMEINE HINWEISE

Die Montage, Installation und Inbetriebnahme (Ein-
stellung) unserer Pelletsheizkessel darf nur durch
unseren Kundendienst, oder von einem autorisier-
ten Fachbetrieb vorgenommen werden.
Es sind ausschließlich die von uns vorgeschriebe-
nen Brennstoffe - Holzpellets nach EN 14961-2,
Klasse A1+A2 (Ø 6 mm) zu verwenden. Nur so kann
ein emissionsarmer, wirtschaftlicher und störungs-
freier Betrieb des Pelletskessels gewährleistet wer-
den. Ein Nichtbeachten führt zu Garantieverlust.
Die von uns in der Anleitung empfohlenen Wa-
rungs- und Reinigungsarbeiten sind in regelmäßigen
Abständen an dem Pelletsheizkessel durchzuführen.
Damit wird nicht nur Funktionssicherheit der Anlage
und deren Sicherheitseinrichtungen gewährleistet,
sondern auch der effiziente und emissionsarme Be-
trieb der Anlage. Die angegebenen Reinigungs- und
Wartungsintervalle sind unbedingt einzuhalten. Es ist
zu beachten, dass für Schäden, welche durch Nicht-
einhaltung der Wartungsvorschriften entstehen, kein
Gewährleistungsanspruch besteht.
Der Heizkessel ist innerhalb eines Leistungsberei-
ches von 30-100% der Nennleistung regelbar. Die
Geräte sollen möglichst im mittleren und oberen
Leistungsbreich (angepasst für den jeweiligen Wär-
mebedarf) betrieben werden, um unnötige Emissio-
nen im Kleinlastbetrieb zu vermeiden. Ideal ist die
Kombination mit einem modulierenden Raum- oder
Heizungsregler um unnötiges Takten zu vermeiden
und möglichst lange Laufzeiten zu gewährleisten.
Werden technische Änderungen selbst vorgenom-
men, übernehmen wir für Schäden, die hierdurch
entstehen, keine Gewähr.
Jeder Eingriff von nicht durch uns autorisierten
Personen, sowie Nichtbeachtung dieser allgemeinen
Hinweise als auch der unten beschriebenen Sicher-
heitshinweise, bedeuten das sofortige Erlöschen des
Gewährlesitungsanspruches sowie Garantie.
Schadhafte Bauteile und Gerätekomponenten dür-
fen nur durch Original-Ersatzteile ersetzt werden.
Es wird dringend empfohlen, diese Anleitung stets
griffbereit im Heizraum aufzubewahren.
Der in der vorliegenden Anleitung beschriebene
Pelletsheizkessel ist nach EN303-5 geprüft.
HINWEIS: Bei Verwendung von Pelletsheizkesseln
mit 2 Saugturbinen (z.B. 100 kW Kessel) wird der
Lagerraum ungleichmäßig entleert (eine vollständige
Entleerung kann nicht gewährleistet werden). Wir
empfehlen bereits in der Planung eine Lagerraum-
aufteilung von 60 zu 40%.
4
FACHPERSONAL
Die verpflichtende Wartung der Anlage ist min-
destens einmal jährlich, spätestens jedoch nach
Erreichen von 1500 Betriebsstunden (bei einem
Leistungsbereich von 80-100%) vom autorisierten
Fachpersonal durchführen zu lassen. Wird KEIN
Service durchgeführt, erlischt die Gewährleistung.
Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre auf Kesselkörper
und 2 Jahre auf die Elektronik, ausgenommen sind
Im Zuge von Wartungsarbeiten an dem Pelletsheiz-
kessel werden, falls erforderlich, sämtliche Ver-
schleißteile gegen Berechnung ausgetauscht. Um
Servicearbeiten durchführen zu können, muss die
Anlage "kalt" sein. Sollte die Anlage nicht rechtzeitig
ausgeschaltet worden sein und somit bei Eintref-
fen des Servicetechnikers noch "heiß" sein, wird die
daraus resultierende Stand- bzw. Wartezeit ebefalls
in Rechnung gestellt.
Fremdkörper im Brennstoff könne zu Beschädigung
der Anlage führen.
Die Vorschriften laut Ö-Norm M 7136 (Transport-
und Lagerlogistik) und M 7137 (Anforderung Pellets-
lagerung sind einzuhalten.
Um einen optimalen Betrieb der Heizanlage zu ge-
währleisten, muss dieser im Heizungsraum genü-
gend Verbrennungsluft zugeführt werden. Dazu sind
die Vorschriften der jeweiligen Länder zu beachten.
Es ist ebenso zu beachten, dass es bei nicht aus-
reichender Versorgung mit Sauerstoff (Zuluft) zu
Betriebsstörungen kommen kann, welche nicht der
Gewährleistung bzw. Garantie unterliegen. Lüf-
tungsöffnungen (Zuluft) dürfen keinesfalls zugestellt
und/oder abgedeckt sein.
Datenblatt zu Holzpellets gem. EN 14961-2, Klasse
A1+A2 (Ø 6 mm)
PARAMETER (EINHEIT)
Länge (mm)
Feinanteil (% Masse)
Aschegehalt (% Masse)
Ascheerweichungstemp. (°C)
1) Maximal 1% der Pellets dürfen länger als 40 mm sein, max. Länge 45 mm
2) Partikel < 3,15 mm, Feinanteil an der letzten Ladestelle
3) Im Wasserfreien Zustand (wf)
Empfehlung: Für lange Brennerlaufzeiten, zur Re-
duzierung der Start-Stop-Emission und zur Redu-
zierung des Wartungsaufwandes: Heizkessel mit
Pufferspeicher, Thermosiphon-Pufferspeicher oder
Kombispeicher ausstatten. In der Praxis haben sich
Puffergrößen zwischen 40 und 75 Liter/kW bewährt.
Beachten Sie die landesspezifischen Anforderungen
für Pufferspeicher. Der Betrieb der Anlage ist nur
dann zulässig, wenn gewährleistet werden kann,
dass für eine Dauer von mindestens 2 Stunden 50%
der Kesselwärmeleistung abgenomme werden.
ACHTUNG!
Verschleißteile.
ENPLUS-A1
ENPLUS-A2
3,15-40 1
3,15-40 1
≤ 1 2
≤ 1 2
≤ 0,7 3
≤1,5 3
≥ 1.200
≥ 1.100

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