RAUCHABZUGSANLAGE
RAUCHABZUGSANLAGE
( ( Rauchrohr, Schornstein und
Rauchrohr, Schornstein und
Schornsteinkopf) )
Schornsteinkopf
Dieses Kapitel wurde entsprechend den europäischen
Normen EN 13384, EN 1443, EN 1856, EN 1457 verfasst.
Der Installateur muss diese sowie alle sonstigen,
am
Aufstellungsort
geltenden
berücksichtigen. Diese Anleitung ist in keiner Weise als
Ersatz für die geltenden Normen zu verstehen.
Das Gerät muss an eine geeignete Rauchabzugsanlage
angeschlossen werden, die eine sichere Abführung
der bei der Verbrennung entstehenden Rauchgase
gewährleistet.
Vor der Aufstellung des Geräts muss der Installateur
die Eignung des Schornsteins prüfen.
RAUCHROHR, SCHORNSTEIN
RAUCHROHR, SCHORNSTEIN
Das
Rauchrohr
(Rohrabschnitt,
(Rohrabschnitt,
Rauchabzugsstutzen des Feuerraums mit dem
Rauchabzugsstutzen des Feuerraums mit dem
Anschluss des Schornsteins verbindet) und der
Anschluss des Schornsteins verbindet)
Schornstein
müssen
unter
Voraussetzungen erfüllen:
•
nur die Rauchgase eines einzigen Geräts
aufnehmen
(Anschlüsse
zusammen sind unzulässig);
•
sie müssen vorwiegend senkrecht verlaufen;
•
Sie dürfen keine nach unten geneigten Abschnitte
aufweisen;
•
Ihr Innenquerschnitt sollte vorzugsweise rund sein
oder zumindest ein Seitenverhältnis von weniger
als 1,5 aufweisen.
•
sie müssen am Dach mit einem geeigneten
Schornsteinkopf abschließen. Der direkte Austritt
an der Wand oder in Richtung geschlossener
Räume ist auch im Freien verboten;
•
sie
müssen
aus
Feuerwiderstandsklasse A1 gemäß DIN EN
13501 bzw. entsprechend harmonisierter Norm
hergestellt sein;
•
sie
müssen
entsprechend
bei
Ausführung
aus
Schornsteinplakette;
•
Sie müssen ihren anfänglichen Querschnitt
beibehalten bzw. dürfen ihn nur direkt an der
Austrittsöffnung des Gerät und nicht entlang des
Schornsteins ändern.
INSTALLATION
Bestimmungen
der
der
den
den
anderem
folgende
mehrerer
Geräte
Materialien
der
geprüft
sein;
Metall
mit
einer
INSTALLATORE
INSTALLATEUR
RAUCHROHR
RAUCHROHR
Außer den allgemeinen Vorschriften für Rauchrohr und
Schornstein gilt für das Rauchrohr: :
•
Es darf nicht aus flexiblem Metall sein;
•
es muss isoliert werden, wenn es durch ungeheizte
Räume oder außen geführt wird;
•
es darf nicht durch Räume führen, in denen
die Installation von Wärmeerzeugern mittels
Verbrennung
verboten
Brandgefahr besteht oder die nicht inspizierbar
sind;
•
es muss das Entfernen des Rußes ermöglichen
und inspizierbar sein;
•
es darf höchstens 3 Bögen mit einem Winkel von
maximal 90° aufweisen;
•
Ein eventueller horizontaler Abschnitt darf je nach
Schornsteinzug eine maximale Länge von 3 Metern
haben. Bedenken Sie in jedem Fall, dass längere
Rohrabschnitte die Ansammlung von Schmutz
begünstigen und schwieriger zu reinigen sind.
*NUR IN DEUTSCHLAND
*NUR IN DEUTSCHLAND
Die
Geräte
können
in
einen Schornstein angeschlossen werden, wenn
die geltenden Vorschriften der DIN-Norm 18160
eingehalten werden und der Bezirksschornsteinfeger
die Installationsbedingungen geprüft und freigegeben
hat.
ist
oder
in
denen
Mehrfachbelegung
an
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