1.12. Vernünftigerweise Vorhersehbare Fehlanwendung
Die Geräte dürfen nicht wie folgt benutzt werden:
•
Es dürfen keine Lebensmittel abgekühlt werden. Das Gerät darf nicht mit Lebensmitteln befüllt werden, welche die
vorgeschriebene Kerntemperatur (+5 °C) übersteigen.
•
Ein Betrieb außerhalb des angegebenen Temperaturbereichs ist nicht betriebssicher möglich, siehe Katalog und
Website.
•
Es dürfen keine Lüftungsschlitze zugestellt oder zugedeckt werden, Lebensmittel dürfen die Wände des Gerätes
nicht berühren oder den Luftstrom blockieren.
•
Das Gerät darf nicht außerhalb von Gebäuden betrieben werden. Schützen Sie das Gerät vor direkter
Sonneneinstrahlung.
•
Geräte für Lebensmittel wie Meeresfrüchte, Fisch und Muscheln oder Ähnliches müssen mit höherwertige
Edelstahlgüte (V4A oder AISI 316) ausgeführt oder mit geeigneten Schalen aufgerüstet werden.
•
Glasdeckel und -borde dürfen nicht als Aufstiegshilfe bzw. Ablage verwendet werden.
•
Die Kontrolle des Kältekreislaufs hinsichtlich Kältemittelaustritt darf nur von autorisiertem Fachpersonal durchge-
führt werden. Jegliche Anweisungen bei Einsatz von Propan (R290) laut
1.13. Informationsanforderungen (EU) 2019/2024, (EU) 2019/2015
Angeführte Angaben dienen der Informationsanforderungen nach Verordnung (EU) 2019/2024 – Anhang II, 3:
a.
Die Temperatur wurde für jedes Gerät nach vorgegebenen technischen Anforderungen ab Werk so eingestellt,
dass eine optimale Aufbewahrung von Lebensmitteln gewährleistet ist. Diese Einstellungen sollten beibehalten
werden.
b.
Änderungen an der Temperatureinstellung können zum Verderben der eingebrachten Ware führen.
c.
Nichtzutreffend
d.
Nichtzutreffend
e.
Siehe Kapitel 2.4
Siehe Kapitel 4
f.
Wird die Verflüssigerspirale nicht 1x pro Jahr gereinigt, führt dies zu einer erheblichen Verringerung
der Effizienz des Gerätes.
g.
Siehe Kapitel 1.5.1
h.
Siehe Kapitel 1.5.1
i.
Siehe Kapitel 1.5.1
j.
Siehe Kapitel 1.5.1
k.
Siehe Kapitel 1.5.1
Angeführte Angaben dienen der Informationsanforderungen nach Verordnung (EU) 2019/2015 – Anhang V.2.:
Aufgelistete Produkte aus Kapitel 1.3 enthalten folgende Lichtquellen (sofern verbaut):
LED-Lampen (2700K): Energieeffizienzklasse E
LED-Lampen (3000K): Energieeffizienzklasse D
LED-Lampen (4000K): Energieeffizienzklasse C
Kapitel 1.9
Technische Änderungen vorbehalten | Gültig ab Jänner 2022
sind einzuhalten.
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