für Arbeiten in diesem Zusammenhang oder für Beschädigungen des
Produktes, die durch solche Arbeiten entstehen.
Wird das Produkt in einem Land benutzt, für daß dieses nicht konzipiert
und hergestellt worden ist, dann werden Garantiearbeiten nur dann
ausgeführt wenn die Kosten für Umrüstung des Gerätes auf national
gültige Normen und Sicherheitsvorschriften vom Benutzer getragen
werden. Unterscheidet sich außerdem das Produkt von den durch den
ofiziellen Importeur vertriebenen Produkten und sollten für die Reparatur
dieses Produktes Ersatzteile nicht verfügbar sein, muß der Benutzer die
Kosten für Hin- u. Rücktransport des Gerätes in das Kauland tragen.
Gleiches gilt, wenn im betreffenden Land aus anderen berechtigten
Gründen keine Garantieleistungen angeboten werden können.
C. Ausgenommen von den Garantieleistungen sind:
(a) Veränderungen am Produkt, sowie normale Wartungsund Justage-
arbeiten, einschließlich der in der Bedienungsanleitung erwähnten
regelmäßigen Kontrollen.
(b) Schäden am Produkt, die durch mangelhafte oder nicht fachgerechte
Arbeiten entstanden sind, wenn diese Arbeiten von Dritten vorgenommen
wurden, die nicht zur Durchführung von Garantieleistungen im Namen
des Herstellers ermächtigt sind.
(c) Schäden durch Nachlässigkeit, Unfälle, Änderungen, unsachgemäße
Montage, mangelhafte Verpackung, Fehlbedienung oder Verwendung
falscher Ersatzteile bei einer Reparatur.
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(d) Schäden durch Feuer, Wasserschaden, Blitzschlag, Erdbeben,
unzureichende Belüftung, höhere Gewalt, Anschluß an falsche
Netzspannung oder sonstige von Kenwood nicht zu verantwortende
Ursachen.
(e) Schäden an Lautsprechern durch den Betrieb an höheren Leistungen
als den angegebenen. Schäden an Schallplatten, Tonbändern, Ton- und
Videokassetten, CDKompaktschallplatten und anderen Gegenständen, die
nicht Bestandteil des Produkts sind.
(f) Verbrauchs- oder Verschleißteile, die im Rahmen des normalen
Kundendienstes auszutauschen sind, wie z.B.: Tonabnehmersysteme,
Nadeln, Antriebsriemen, Tonköpfe, Einschübe, Tonmöbel,
Trockenbatterien, wiederauladbare Akkus, Leistungs-Endröhren u.s.w.
(g) Alle Produkte, bei denen die Seriennummer(n) ganz oder teilweise
entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht wurde(n).
Diese Garantie kann von allen Personen beansprucht werden, die das
Produktlegal erworben haben.
In Übereinstimmung mit den vorgenannten Garantiebedingungen wird
das Produkt kostenlos instandgesetzt oder umgetauscht. Dieses Recht
beein-trächtigt in keiner Weise sonstige Rechte des Benutzers im Rahmen
der gültigen rechtlichen Bestimmungen. Instandsetzung oder Austausch
bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere solche auf
Wandelung, Minderung oder Schadenersatz.