Sicherheitshinweise und Warnungen
Ein gefahrloser Betrieb ist möglich, wenn bei gleichzeitigem Be-
trieb von Tischlüfter und raumluftabhängiger Feuerstätte im Raum
oder Lüftungsverbund ein Unterdruck von höchstens 4 Pa
(0,04 mbar) erreicht und damit ein Rücksaugen der Feuerstätten-
abgase vermieden wird.
Dies kann erreicht werden, wenn durch nicht verschließbare Öff-
nungen, z. B. in Türen oder Fenstern, die zur Verbrennung benötig-
te Luft nachströmen kann. Hierbei ist auf einen ausreichenden
Querschnitt der Zuströmöffnung zu achten. Ein Zuluft- / Abluft-
mauerkasten allein stellt in der Regel keine ausreichende Luftver-
sorgung sicher.
Bei der Beurteilung muss immer der gesamte Lüftungsverbund der
Wohnung beachtet werden. Ziehen Sie dazu den Rat des zuständi-
gen Schornsteinfegermeisters hinzu.
Wird der Tischlüfter im Umluftbetrieb eingesetzt, wobei die Luft in
den Aufstellungsraum zurückgeführt wird, ist der gleichzeitige Be-
trieb einer raumluftabhängigen Feuerstätte unbedenklich.
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