WARTUNGSPLAN
Wartung ist für das Erhalten des sicheren Betriebszustandes
des Fahrzeugs sehr wichtig.
Auch bei Einhaltung des Wartungszeitplans muss das Fahr-
zeug weiterhin vor jeder Fahrt überprüft werden.
Wird das Fahrzeug nicht entsprechend dem Wartungs-
zeitplan und den Wartungsmaßnahmen vorschriftsmäßig
gewartet, kann ein sicherer Gebrauch des Fahrzeugs nicht
gewährleistet werden.
EPA-Bestimmungen – Fahrzeuge in Kanada und den USA
Es kann entweder eine Werkstatt oder eine vom Eigentü-
mer ausgewählte Person mit der Wartung, dem Austausch
oder der Reparatur von Einrichtungen und Systemen zur
Abgasemissionsregelung beauftragt werden. Diese Anwei-
sungen erfordern keine Komponenten oder Wartungsarbeiten
von BRP oder Ski-Doo-Vertragshändlern.
Ein Ski-Doo Vertragshändler verfügt zwar über umfassende
technische Fachkenntnisse und die entsprechenden Werk-
zeuge zur Wartung Ihres Fahrzeugs, allerdings ist die emissi-
onsrelevante Gewährleistung nicht an die Beauftragung eines
Ski-Doo Vertragshändlers bzw. eines anderen mit BRP in
Geschäftsbeziehung stehenden Unternehmens gebunden.
Für die richtige Wartung ist der Eigentümer verantwortlich.
Ein Gewährleistungsanspruch kann unter anderem dann ver-
weigert werden, wenn das Problem vom Eigentümer oder
Bootsführer durch nicht ordnungsgemäße Wartung oder Nut-
zung verursacht wurde.
Im Zusammenhang mit emissionsrelevanten Garantieansprü-
chen beschränkt BRP die Diagnose und Reparatur von emis-
sionsrelevanten Bauteilen auf die Ski-Doo-Vertragshändler.
Weitere Informationen finden Sie unter US EPA EMISSIONS-
LEISTUNGSGARANTIE im Abschnitt G
Mit Blick auf den Brennstoffbedarf müssen Sie die in diesem
Handbuch angeführten Anweisungen im Abschnitt "Auftan-
ken" einhalten. Auch wenn Benzin mit mehr als zehn Volu-
menprozent Ethanol jederzeit verfügbar ist, gibt es bezüglich
Benzin mit mehr als 10 Vol% Ethanol seitens der US EPA
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WARNUNG
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ARANTIE