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Störungen und Instandsetzung
10.1 Erläuterung der Begriffe
10.1.1 Störung
Eine Störung ist ein nicht-ordnungsgemäßer Zustand der Anlage und ist schnellstmöglich zu beheben. Der
Betreiber der Anlage hat für die Behebung von Störungen Sorge zu tragen.
10.1.2 Instandsetzung
Instandsetzung/Reparatur ist die Wiederherstellung des Soll-Zustandes einer Anlage. Der Betreiber hat für
die Behebung einer Störung bzw. für die Instandsetzung Sorge zu tragen.
10.2 Ziel
Das Ziel dieses Kapitels ist es, das verantwortliche Fachpersonal bei der Störungssuche und der
Wiederherstellung des Soll-Zustandes anzuleiten.
Störungshinweise sollen den Bediener der Anlage zunächst auf einen nicht-ordnungsgemäßen Zustand der
Anlage aufmerksam machen.
Der verantwortliche Betreiber der Anlage hat Sorge zu tragen, dass der Soll-Zustand der Anlage
schnellstmöglich wiederhergestellt ist. Er hat zu veranlassen:
dass die Ursache für die Störung erkannt und beurteilt wird
dass die Störungen von kompetentem Personal behoben werden.
Bei elektrisch betriebenen Toren beachten Sie hierzu die beigefügte Funktionsbeschreibung der Steuerung.
10.3 Störungen und Abhilfe
Folgende Störungen können durch eingewiesenes Bedienpersonal behoben werden:
Verunreinigungen am Boden
Hindernisse
Alle anderen Störungen sind durch autorisiertes Service-Personal durchzuführen!
1.
Wenden Sie sich in diesen Fällen an den Hersteller, siehe Kundendienst-Adresse.
2.
Veranlassen Sie die Inbetriebnahme durch eine autorisierte Fachkraft
Hinweis!
Eigene
Reparaturversuche
Gewährleistungsansprüche verwirken!
Butzbach GmbH Industrietore
ohne
Sachkenntnis
Originalbedienungsanleitung NOVOSPRINT_V1
Störungen und Instandsetzung
können
den
Schaden
25.02.2021
erhöhen
und
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