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Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen
Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten
Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung
übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich »Wärmeüberträger«,
»Bildschirmgeräte« oder »Großgeräte« (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50
Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines
Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei
Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro
Geräteart.

Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der
Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie
in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder
Endnutzer selbst verantwortlich ist.
Bedeutung des Symbols »durchgestrichene Mülltonne«
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestri-
chenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer
getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
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