Gefahren im Umgang mit der Maschine
Gewährleistung und Haftung
FT-P1502 BAG0237.1 12.21
Die Maschine ist gebaut nach dem Stand der Technik und den aner-
kannten sicherheitstechnischen Regeln. Dennoch können bei der
Verwendung der Maschine Gefahren und Beeinträchtigungen entste-
hen
•
für Leib und Leben der Bediener oder Dritter,
•
für die Maschine selbst,
an anderen Sachwerten.
•
Benutzen Sie die Maschine nur
für die bestimmungsgemäße Verwendung.
•
in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand.
•
Beseitigen Sie umgehend Störungen, die die Sicherheit beeinträchti-
gen können.
Grundsätzlich gelten unsere "Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedin-
gungen". Diese stehen dem Betreiber spätestens seit Vertragsab-
schluss zur Verfügung. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei
Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine
oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
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nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine.
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unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und
Warten der Maschine.
Betreiben der Maschine mit defekten Sicherheitseinrichtungen
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oder nicht ordnungsgemäß angebrachten oder nicht funktionsfä-
higen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen.
Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich
•
Inbetriebnahme, Betrieb, und Wartung.
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eigenmächtige bauliche Veränderungen an der Maschine.
•
mangelhafte Überwachung von Maschinenteilen, die einem Ver-
schleiß unterliegen.
unsachgemäß durchgeführte Reparaturen.
•
Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere
•
Gewalt.
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