7.7
Zu- und Abluftöffnungen sowie den Abgasanschluss
prüfen
▶ Prüfen, ob die Zuluft- und Abluftöffnungen den örtlichen Vorschriften
und den Gasinstallationsvorschriften entsprechen. Mängel
umgehend beseitigen lassen.
GEFAHR:
Lebensgefahr durch Vergiftung!
Unzureichende Luftzufuhr kann zu gefährlichen Abgasaustritten führen.
▶ Darauf achten, dass Zu- und Abluftöffnungen nicht verkleinert oder
verschlossen sind.
▶ Wenn der Mangel nicht unverzüglich behoben wird, darf der Heizkes-
sel nicht betrieben werden.
▶ Anlagenbetreiber auf den Mangel und die Gefahr schriftlich hinwei-
sen.
▶ Prüfen, ob der Abgasanschluss den geltenden Vorschriften ent-
spricht ( Kapitel 5.6, Seite 17).
▶ Eventuelle Mängel umgehend beseitigen lassen.
7.8
Heizungsanlage betriebsbereit stellen
▶ Brennstoffzufuhr an der Hauptabsperreinrichtung und vor der Gas-
armatur öffnen.
▶ Heizungsnotschalter (wenn vorhanden) und/oder die entsprechende
Haussicherung einschalten.
7.9
Regelgerät und Brenner in Betrieb nehmen
7.9.1
Heizkessel am Regelgerät einschalten
▶ Zur Inbetriebnahme des Regelgeräts die entsprechende technische
Dokumentation des Regelgeräts beachten.
Um ein häufiges Takten des Brenners zu vermeiden und einen effizienten
Betrieb zu gewährleisten, die Heizkurve generell möglichst niedrig ein-
stellen.
7.9.2
Abgastest durchführen
▶ Zur Einstellung und Durchführung des Abgastests die entsprechende
technische Dokumentation des Regelgeräts beachten.
7.10
Gas-Anschlussdruck und Ruhedruck messen
▶ Verschlussschraube des Prüfnippels ( Bild 28, [1], Seite 26) für
den Gas-Anschlussdruck und Entlüftung um 2 Umdrehungen lösen.
▶ Messschlauch des Manometers (Messgenauigkeit kleiner 0,1 mbar)
auf den Druckmessnippel aufstecken.
▶ Gas-Anschlussdruck bei laufendem Brenner (Großlast) messen und
Wert im Inbetriebnahmeprotokoll notieren ( Kapitel 17.6,
Seite 62).
Wenn der Gas-Anschlussdruck außerhalb der Werte von Tabelle 9 liegt
▶ Heizkessel abschalten und Gasversorgungsunternehmen
informieren. Eine Inbetriebnahme ist unzulässig.
Um den Gas-Druckregler beziehungsweise den Gas-Ruhedruck in der
Gasinstallation zu überprüfen:
▶ Brenner aus Großlast abschalten.
▶ 10-20 Sekunden warten und anschließend den vorhandenen Gas-
Anschlussdruck/-Ruhedruck am Prüfnippel für den Gas-Anschluss-
druck Ruhedruck messen.
Der Gas-Ruhedruck darf maximal 50 mbar betragen.
Bei einer Überschreitung:
▶ Gasversorgungsunternehmen über den notwendigen Austausch des
Gas-Druckreglers informieren.
▶ Keine Inbetriebnahme gemäß den Herstellervorgaben durchführen.
Logano plus – 6720856262 (2017/02)
▶ Bei in Betrieb befindlichen Anlagen Heizkessel außer Betrieb
nehmen.
▶ Messschlauch abziehen.
▶ Verschlussschraube des Prüfnippels für den Gas-Anschlussdruck
sorgfältig festschrauben.
Land
Gasgruppe
(Normprüfgas)
AT, BG, BY, CH,
Erdgas H (G20)
CZ, DK, EE, ES,
GB, GR, HR, IE,
IT, LT, LV, PT,
RO, RS, RU, SI,
SK, TR, UA
HU
Erdgas H (G20)
2)
DE
, LU, PL
Erdgas E (G20)
FR, BE
Bereich Es Erdgas E
(G20)
FR, BE
Bereich Ei Erdgas E
(G25)
NL
Erdgas G+(G25.3)
2)
DE
Erdgas LL (G25)
PL
Erdgas Lw (G27)
HU
Erdgas S (G25.1)
1) Das Gasversorgungsunternehmen muss den Druck gemäß den
landesspezifischen bzw. örtlichen Vorschriften gewährleisten. Außerdem
müssen die oben genannten Bedingungen eingehalten werden. Eine
Inbetriebnahme außerhalb des angegebenen Anschlußdruckbereichs ist
unzulässig.
2) Die Erdgasgruppe „H nach DVGW-Arbeitsblatt G 260" liegt innerhalb der
Erdgasgruppe „E nach DIN EN 437". Die Erdgasgruppe „L nach DVGW-
Arbeitsblatt G 260" liegt innerhalb der Erdgasgruppe „LL nach DIN EN 437".
Tab. 9
Gasgruppen und Anschlussdrücke gemäß EN 437
Der vorgegebene Anschlussdruck muss über den gesamten
Modulationsbereich des Kessels sichergestellt sein. Ggf. ist ein
zusätzlicher Druckregler vorzusehen. Bei Mehrkessel- oder Mehr-
verbrauchanlagen muss der Anschlussdruckbereich für den Einzelkessel
in jedem Betriebszustand der Mehrkessel oder Mehrverbrauchanlage
sichergestellt sein. Ggf. jeden Kessel, bzw. Verbraucher über separaten
Druckregler versorgen.
Für höhere Anschlussdrücke, als nach Tabelle 9, bietet Buderus zusätzli-
che Gasdruckregler als Zubehör an.
7
Inbetriebnahme
1)
Anschlussdruck
[mbar]
Min.
Nenn-
Max.
17
20
25
18
25
33
17
20
25
17
20
25
20
25
30
20
25
30
18
20
25
16
20
23
18
25
33
27