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Kontrolle Der Katze; Kontrolle; Kontrollarten; Tägliche Kontrolle - Brano Z420 Bedienungsanleitung

Einträgerkatzen
Inhaltsverzeichnis

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8 KONTROLLE DER KATZE

8.1 KONTROLLE

8.1.1 Kontrollarten

Eingangskontrolle:geht erster Anwendung vorher. Alle neuen oder reparierten
(1)
Katzen müssen von einer verantwortlichen qualifizierten (augebildeter) Person
überprüft werden, um qualifizierte Erfüllung der Anforderungen dieses Handbuches
zu sichern.
Die Kontrollen von regelmäßig betriebenen Katzen werden allgemein in zwei
(2)
Gruppen je nach Kontrollintervall aufgeteilt. Die Zeitabschnitte hängen vom Zustand
kritischer Komponenten der Katze und vom Grad der Abnutzung, Beschädigung oder
falscher Funktion ab. Die zwei Hauptgruppen werden hier als tägliche und regelmäßige
Kontrolle bezeichnet. Die entsprechenden Zeitspannen werden wie folgt definiert:
(a) Tägliche Kontrolle: visuelle Überprüfung, die von der Bedienung, die vom
Benutzer bestimmt ist, zu Beginn jeder Benutzung durchgeführt wird.
(b) Regelmäßige Kontrolle: visuelle Kontrolle, die von einer qualifizierten Person, die
vom Benutzer bestimmt ist, durchgeführt wird.
1) Betriebsart - normal – einmal pro Jahr
2) Betriebsart - schwer – alle 6 Monate
2) Betriebsart- sonder oder zeitweilig – laut Empfehlung verantwortlicher Personen bei
erstem Gebrauch und laut Verordnung qualifizierten Personen
(Instandhaltungspersonal).
8.1.2 Tägliche Kontrolle
Bei den im Artikel 8.1.6 (1) „Tägliche Kontrolle" empfohlenen Teilen ist zu überprüfen,
ob die Katzen nicht beschädigt oder fehlerhaft sind. Diese Überprüfung soll auch
während des Betriebes in der Zeit zwischen regelmäßigen Kontrollen durchgeführt
werden. Die qualifizierten Mitarbeiter bestimmen, ob jeder Mängel oder jede
Beschädigung eine Gefahr darstellen kann und ob eine detaillierte Kontrolle notwendig
ist.
8.1.3 Regelmäßige Kontrolle
Die Gesamtkontrollen der Katze sind in Form empfohlener regelmäßiger Kontrollen
durchzugühren. Bei diesen Kontrollen kann die Katze an üblichen Ort bleiben und es ist
nicht nötig, sie auseinanderzunehmen. Die empfohlene im Artikel 8.1.6(2) aufgeführte
regelmäßige Kontrolle muß unter Aufsicht verantwortlicher qualifizierter Personen
erfolgen, die bestimmen, ob die Katze auseinandergenommen werden muß. Diese
Kontrollen schließen auch die Anforderungen der täglichen Kontrolle ein.

8.1.4 Gelegentlich verwendete Katze

(1) Eine Katze, die einen Monat oder länger, aber weniger als ein Jahr, nicht
angewendet wird,soll sich vor erneueter Inbetriebnahme einer Kontrolle unterziehen,
die den Artikel 8.1.2 angegebenen Anforderungen entspricht.
(2) Eine Katze, die ein Jahr nicht benutzt wird, soll sich vor erneueter Inbetriebnahme
einer Kontrolle unterziehen, die den Artikel 8.1.3 angegebenen Anforderungen
entspricht.

8.1.5 Kontrollprotokoll

Über durchgeführte Prüfungen, Reparaturen, Kontrollen und Instandhaltungen von
Katzen sind immer Aufzeichnungen zu führen. Datierte Aufzeichnungen über Kontrollen
sollen in den im Artikel 8.1.1(2) (b) spezifizierten Zeitabschnitten durchgeführt und an
einem zugänglichen Ort, der vom Benutzer bestimmt worden ist, aufbewahrt werden.
Die Mängel, die bei der Kontrolle entdeckt oder während der Arbeit festgestellt worden
sind, müssen der für die Sicherheit verantwortlichen Person, die vom Benutzer bestimmt
worden ist, gemeldet werden.
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