Tragen Sie ein aktives implantiertes medizini-
sches Gerät (z. B. einen Herzschrittmacher
oder Defibrillator), so vergewissern Sie sich
bei Ihrem Arzt, dass dieses der Richtlinie
90/385/EWG des Rates der Europäischen
Gemeinschaften vom 20. Juni 1990 sowie EN
45502-2-1 und EN 45502-2-2 entspricht und
gemäß VDE-AR- E 2750-10 ausgewählt, im-
plantiert und programmiert wurde. Sind diese
Voraussetzungen erfüllt und werden zudem
nicht-metallische Kochutensilien und Kochge-
schirre mit nicht-metallischen Griffen einge-
setzt, ist die Nutzung dieses Induktionskoch-
feldes bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
unbedenklich.
1.3 Einschränkung des Nutzerkreises
Dieses Gerät kann von Kindern ab 8 Jahren
und darüber und von Personen mit reduzier-
ten physischen, sensorischen oder mentalen
Fähigkeiten oder Mangel an Erfahrung und/
oder Wissen benutzt werden, wenn sie beauf-
sichtigt oder bezüglich des sicheren Ge-
brauchs des Geräts unterwiesen wurden und
die daraus resultierenden Gefahren verstan-
den haben.
Kinder dürfen nicht mit dem Gerät spielen.
Reinigung und Benutzerwartung dürfen nicht
durch Kinder durchgeführt werden, es sei
denn, sie sind 15 Jahre und älter und werden
beaufsichtigt.
Kinder jünger als 8 Jahre vom Gerät und der
Anschlussleitung fernhalten.
1.4 Sicherer Gebrauch
WARNUNG ‒ Erstickungsgefahr!
Kinder können Kleinteile einatmen oder ver-
schlucken und dadurch ersticken.
▶ Kleinteile von Kindern fernhalten.
▶ Kinder nicht mit Kleinteilen spielen lassen.
Kinder können sich Verpackungsmaterial über
den Kopf ziehen oder sich darin einwickeln
und ersticken.
▶ Verpackungsmaterial von Kindern fernhal-
ten.
▶ Kinder nicht mit Verpackungsmaterial spie-
len lassen.
WARNUNG ‒ Vergiftungsgefahr!
Zurückgesaugte Verbrennungsgase können
zu Vergiftungen führen. Raumluftabhängige
Feuerstätten (z. B. gas-, öl-, holz- oder kohle-
betriebene Heizgeräte, Durchlauferhitzer,
Warmwasserbereiter) beziehen Verbrennungs-
luft aus dem Aufstellraum und führen die Ab-
gase durch eine Abgasanlage (z. B. Kamin)
ins Freie. In Verbindung mit einer eingeschal-
teten Dunstabzugshaube wird der Küche und
den benachbarten Räumen Raumluft entzo-
gen. Ohne ausreichende Zuluft entsteht ein
Unterdruck. Giftige Gase aus dem Kamin
oder Abzugsschacht werden in die Wohnräu-
me zurückgesaugt.
▶ Immer für ausreichend Zuluft sorgen, wenn
das Gerät im Abluftbetrieb gleichzeitig mit
einer raumluftabhängigen Feuerstätte ver-
wendet wird.
▶ Ein gefahrloser Betrieb ist nur dann mög-
lich, wenn der Unterdruck im Aufstellraum
der Feuerstätte 4 Pa (0,04 mbar) nicht
überschreitet. Dies kann erreicht werden,
wenn durch nicht verschließbare Öffnun-
gen, z. B. in Türen, Fenstern, in Verbindung
mit einem Zuluft- / Abluftmauerkasten oder
durch andere technische Maßnahmen, die
zur Verbrennung benötigte Luft nachströ-
men kann. Ein Zuluft-/Abluftmauerkasten al-
lein stellt die Einhaltung des Grenzwertes
nicht sicher.
▶ Ziehen Sie in jedem Fall den Rat des zu-
ständigen Schornsteinfegermeisters hinzu,
der den gesamten Lüftungsverbund des
Hauses beurteilen kann und Ihnen die pas-
sende Maßnahme zur Belüftung vorschlägt.
▶ Wird das Gerät ausschließlich im Umluftbe-
trieb eingesetzt, ist der Betrieb ohne Ein-
schränkung möglich.
Sicherheit de
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