Die Umgebungsluft des Gerätes ist frei von Batteriesäure-Dämpfen zu halten. Ei-
ne Montage des Gerätes direkt über der zu ladenden Batterie ist daher zu ver-
meiden.
Kühlluft
Das Gerät muss so aufgestellt sein, dass die Kühlluft ungehindert durch die dafür
vorgesehenen Gehäuseöffnungen strömen kann. Zu den Lufteinlass- und Aus-
lassöffnungen muss immer ein Mindestabstand von 0,2 m (7.874 in.) gegeben
sein. Die Umgebungsluft muss frei sein von
-
Übermäßig starker Staubbelastung
-
Elektrisch leitenden Partikeln (Ruß oder Metallspäne)
-
Wärmequellen
Das Ansaugen und Ausströmen der Kühlluft erfolgt wie in den nachfolgenden
Abbildungen durch die Pfeilsymbole angedeutet.
HINWEIS!
Gefahr bei teilweise oder vollständig verdeckten Lufteintritts- und Austrittsöff-
nungen.
Sachschäden können die Folge sein.
▶
Die Aufstellung mehrerer Geräte hintereinander sollte versetzt erfolgen.
Sind die Geräte ohne Versatz in einer Linie hintereinander angeordnet, muss der
Abstand zwischen den Geräten wie folgt bemessen sein:
a)
8 kW: Mindestabstand 30 cm (11.81 in.)
b) 16-18 kW: Mindestabstand 60 cm (1 ft. 11.62 in.)
Die zulässige Gebrauchslage des
Gerätes ist waagerecht.
(a)
(b)
17