Einführung
2.3
Garantie
Heizkörper und Löt- bzw. Entlötspitzen stellen Verschleißteile dar, welche nicht der
Garantie unterliegen. Material- oder fertigungsbedingte Mängel müssen unter Mit-
teilung der Mängel sowie des Kaufbeleges vor Warenrücksendung, welche bestätigt
werden muss, angezeigt werden und der Warenrücksendung beiliegen.
Die Garantiezeit entspricht den Festlegungen in den gültigen Allgemeinen Ver-
kaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Ersa GmbH. Bei nicht bestimmungsge-
mäßem Gebrauch und Eingriffen in das Gerät erlöschen die Garantie und Haftungs-
ansprüche des Käufers gegenüber dem Hersteller.
Ersa GmbH
3BA00252 | Rev. 1
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