Vor Betreten des absturzgefährdeten Bereichs:
Es ist zu prüfen, ob die Bestandteile der Persönlichen
Schutzausrüstung gegen Absturz in Ordnung sind und ob
sie mit den in dieser Gebrauchsanleitung bzw. auf der
Kontrollkarte genannten übereinstimmen. Alle System-
komponenten sind auf Vollständigkeit und Unversehrtheit
zu prüfen.
Die übrige Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
ist vor dem Gebrauch gemäß der dazugehörigen Ge-
brauchsanleitungen auf äußerlich erkennbare Beschädi-
gungen und Vollständigkeit zu prüfen.
Bei Betreten des Absturzgefährdeten Bereichs:
Der Benutzer hakt den Karabinerhaken seiner persönli-
chen Schutzausrüstung gegen Absturz direkt in die Öse
der Anschlageinrichtung ein.
Unverriegelte Karabinerhaken können sich
ungewollt vom Anschlagpunkt lösen!
Beachten Sie hierzu die Gebrauchsanleitung
Ihrer PSAgA.
Bei Verwendung der Anschlageinrichtungen ist die erforderliche lichte Höhe unterhalb des Benutzers vorher zu prü-
fen und sicherzustellen. Zudem ist darauf zu achten, dass im Falle eines Absturzes der freie Fall auf ein Mindestmaß
eingeschränkt wird.
Die erforderliche lichte Höhe ist abhängig von den verwendeten Komponenten des Auffangsystems (Auffanggurt und
Verbindungsmittel), ihrer maximalen Ausdehnung und der Verschiebung des Anschlagpunktes. Das Maß ergibt sich
gemäß DGUV Regel 112-198 aus der Verlängerung des verwendeten Falldämpfers sowie der Verschiebung des
Auffanggurtes am Körper (nachzulesen in der Gebrauchsanleitung der PSA), der Größe des Benutzers und einem
zusätzlichen Meter Sicherheitsabstand.
Ebenso ist die zulässige Beanspruchung durch Bauwerkskanten zu beachten.
Das erforderliche Mindestmaß errechnet sich aus folgenden Punkten:
Verbindungmittel einschließlich Falldämpfer nach EN 355 und EN 354
(dazugehörige Gebrauchsanleitung beachten)
+ Verrutschen des Auffanggurts am Körper
(dazugehörige Gebrauchsanleitung beachten)
+ 1 Meter Sicherheitsabstand
Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der DGUV bleiben hiervon unberührt und sind einzuhalten.
Der Anschlagspunkt ist eine starre Konstruktion, sodass planmäßig keine Verformungen unter Lasteinwirkung zu
erwarten sind.
Dok. 1095 Ver. 1.0
A-2
2021-09-13