Instandhalten der Anlage
Instandhaltungsarbeiten durch den Betreiber
5.3.2 Wiederkehrende Kontrolle und Reinigung
Schwelgaskanal reinigen
Primärluftöffnungen kontrollieren
Bedienungsanleitung S4 Turbo / S4 Turbo F | B1510519_de
Je nach Betriebsstunden und Brennstoff-Qualität ist der Kessel in entsprechenden
Intervallen zu kontrollieren und zu reinigen.
Die wiederkehrende Kontrolle und Reinigung ist nach spätestens 1500
Betriebsstunden oder mindestens einmal jährlich durchzuführen. Bei problematischen
Brennstoffen (z. B. hoher Aschegehalt) sind die Arbeiten entsprechend häufiger
durchzuführen.
❒ Isoliertür und Füllraumtür öffnen
❒ Saugzuggebläse ausschalten
➥ Beschädigungen am Lüfterrad mit der Reinigungsbürste werden verhindert!
❒ Schwelgaskanal mit kleiner Bürste reinigen
❒ Isoliertür und Füllraumtür öffnen
❒ Verkleidungsbleche aushängen
❒ Primärluftöffnungen (A) auf Luftdurchlass kontrollieren
❒ Falls notwendig, Durchtritte reinigen
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