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Maßnahmen Zur Sicherheit; Elektrotechnisch Qualifiziertes Personal; Bestimmungsgemäße Verwendung; Gewährleistung Bei Schäden - janitza Power Controller SVG Benutzerhandbuch

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SVG 50/100/200
2.2
Maßnahmen zur Sicherheit
Beim Betrieb elektrischer Geräte stehen zwangsläufig bestimmte Teile dieser Geräte unter
gefährlicher Spannung. Es können deshalb schwere Körperverletzung oder Sachschäden
auftreten, wenn nicht fachgerecht gehandelt wird:
2.3

Elektrotechnisch qualifiziertes Personal

Um Personen- und Sachschäden zu vermeiden, darf nur elektrotechnisch qualifiziertes
Personal an Geräten und deren Komponenten, Baugruppen, Systemen und Stromkreisen
arbeiten mit Kenntnissen
• der nationalen und internationalen Unfallverhütungsvorschriften.
• in Standards der Sicherheitstechnik.
• in Installation, Inbetriebnahme, Bedienung, Freischalten, Erden und Kennzeichnen von
elektrotechnischen Betriebsmitteln.
• in den Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung.
Elektrotechnisch qualifiziertes Personal im Sinne der sicherheitstechnischen Hinweise aller
zum Gerät und deren Komponenten gehörenden Dokumente sind Personen, die eine fachli-
che Qualifikation als Elektrofachkraft nachweisen können.
2.4
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Geräte und deren Komponenten sind
· nicht für den Einbau in Fahrzeuge bestimmt! Der Einsatz der Geräte und dessen Kompo-
nenten in nicht ortsfesten Ausrüstungen gilt als außergewöhnliche Umweltbedingung und ist
nur nach gesonderter Vereinbarung zulässig.
· nicht für den Einbau in Umgebungen mit schädlichen Ölen, Säuren, Laugen, Gasen, Dämp-
fen, Stäuben, Strahlungen, usw. bestimmt.
Der einwandfreie und sichere Betrieb der Geräte und deren Komponenten setzt sachgemä-
ßen Transport, sachgemäße Lagerung, Aufstellung und Montage, Bedienung und Instand-
haltung sowie Beachtung der Sicherheits- und Warnhinweise voraus.
2.5
Gewährleistung bei Schäden
Jegliche unerlaubte Manipulation oder Verwendung des Geräts begründet „Missbrauch"
und/oder „Fahrlässigkeit" im Sinne der Gewährleistung für das Produkt und schließt somit
die Gewährleistung für die Deckung möglicher, daraus folgender Schäden aus.
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