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Sicherheit; Bestimmungsgemäße Verwendung; Mögliche Fehlanwendung; Allgemeine Gefahrenquellen - Cramer KM 70 G Betriebsanleitung

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Sicherheit

2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine ist als Kehrmaschine zum Kehren und
Aufsammeln (bei Anbau eines Kehrgutbehälters) von Laub
und Abfall geeignet.
Jede darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden
haftet der Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt allein der
Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört
Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Bedienungs-
und Wartungsbedingungen.
2.2
Mögliche Fehlanwendung
Verboten ist insbesondere:
 Drähte, Kabel oder schwere Steine aufzusammeln. (Gefahr von
Schäden an der Maschine und Verletzungsgefahr!)
 Gegenstände mit dem Fuß unter die Kehrbürsten zu schieben.
(Verletzungsgefahr!)
 Stoffe einzusammeln, die die Kehrbürsten zum Blockieren
bringen könnten. (Sachschaden!)
2.3

Allgemeine Gefahrenquellen

2.3.1

Anwendung und Bedienung

 Vor Arbeitsbeginn ist die Maschine inkl. der Anbaugeräte auf den
ordnungsgemäßen Zustand und die Betriebssicherheit zu prüfen.
 Die Bedienperson hat die Maschine bestimmungsgemäß zu
verwenden.
 Der Betrieb in geschlossenen Räumen ist untersagt.
 Die Maschine ist nur für die in der Anleitung ausgewiesenen
Beläge zugelassen.
 Bedienung der Maschine nur von Personen, die in der
Handhabung unterwiesen sind oder ihre Fähigkeiten zum
Bedienen nachgewiesen haben und ausdrücklich mit der
Benutzung beauftragt sind.
 Beim Starten des Motors dürfen keine weiteren Personen in der
Nähe der Maschine sein.
 Alle Schutzeinrichtungen müssen ordnungsgemäß angebracht
sein und funktionieren.
 Die Maschine niemals unbeaufsichtigt lassen.
 Beim Verlassen der Maschine Motor abschalten und die
Maschine gegen unbeabsichtigte Bewegungen sichern.
 Die Bedienperson ist für Unfälle mit anderen Personen oder
deren Eigentum verantwortlich.
2.3.2

Produktspezifische Gefahren

 Keine leichtentzündlichen Stoffe oder heiße Gegenstände (z.B.
Grillkohle) einsammeln (Lebensgefahr durch Verbrennungen!).
2.3.3

Gefahren durch Motorbetrieb

 Nicht während des Betriebs und danach Motorteile berühren.
Erhebliche Verbrennungsgefahr durch heiße Oberflächen.
 Vor allen Arbeiten an der Maschine sowie vor Wartungs-,
Reinigungs- und Reparaturarbeiten Motor abstellen und
abkühlen lassen.
 Benzin nicht bei laufenden Motor nachfüllen, es besteht
Lebensgefahr durch Verbrennungs- und Explosionsgefahr.
 Verschüttetes Benzin sofort mit einem Tuch entfernen, es
besteht Lebensgefahr durch Verbrennungs- und
Explosionsgefahr.
 Benzin in dafür vorgesehenen Behältern aufbewahren.
 Abgase sind giftig und gesundheitsschädlich, sie dürfen nicht
eingeatmet werden.
Kehrmaschine
2.3.4
 Ohne Anbaugeräte nur Steigungen bis 12 % befahren
 Mit Anbaugeräten nur Steigungen bis 2 % befahren
 Quer zur Fahrtrichtung nur Steigungen bis 12 % befahren
 Beim Arbeiten am Hang → Vorsicht beim Ausheben der
Anbaugeräte
2.3.5
 Die Bedienperson muss auf die örtlichen Gegebenheiten achten,
auch die
wie Lärmauswirkung auf Personen und Tiere.
 Die Maschine darf niemals am Hang abgestellt werden.
 Kinder und Haustiere/Nutztiere dürfen sich nicht in direkter Nähe
der Maschine aufhalten.
 Kinder dürfen nicht mit der Maschine spielen.
2.4
 Instandsetzung-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten sowie die
Beseitigung von Funktionsstörungen dürfen grundsätzlich nur bei
ausgeschaltetem Antrieb und stillstehendem Motor
vorgenommen werden. Gegebenenfalls sind die
Zündkerzenstecker abzuziehen.
 Die Reinigung der Maschine darf nicht mit Spritzwasser erfolgen
(Gefahr von Kurzschlüssen oder anderen Schäden).
 Sicherheitsüberprüfung nach den örtlich geltenden Vorschriften
für ortsveränderliche gewerbliche genutzte Geräte beachten.
 Arbeiten an der Maschine immer mit geeigneten
Arbeitswerkzeugen durchführen.
 Nur Originalersatzteile des Herstellers verwenden.
2.5
 Personen mit eingeschränkten physischen, sensorischen oder
geistigen Fähigkeiten oder mangels Erfahrung und/oder Wissen
dürfen die Maschine nicht benutzen, außer eine für ihre
Sicherheit zuständige Person beaufsichtigt die Bedienung oder
Einweisung.
 Jugendlichen unter 16 Jahre ist die Bedienung der Maschine
verboten.
 Die Reaktionsfähigkeit des Benutzers darf nicht beeinflusst sein,
z.B. durch Drogen, Alkohol oder Medikamente.
 Die Bedienperson muss in der Handhabung der Maschine
unterwiesen worden sein.
 Die Bedienperson muss mit den Hinweisen in der Anleitung
vertraut sein.
2.6
Diese Warnplaketten an der Maschine weisen Sie auf mögliche
Gefahren hin, um ernsthafte Verletzungen oder Sachschäden
vermeiden zu helfen. Falls Plaketten sich abgelöst haben sollten
oder unleserlich geworden sind, wenden Sie sich bitte für Ersatz an
Ihren Cramer-Händler.

Gefahren beim Fahrantrieb

Gefahren für Kinder und Haustiere

Wartung

Personal und Benutzerqualifikation

Sicherheitskennzeichnungen

Vor Inbetriebnahme die Montageanleitung
und Sicherheitshinweise lesen und
beachten.
Gefahr durch fortschleudernde Teile bei
laufendem Motor. Sicherheitsabstand von
3m einhalten.
Genügend Abstand zu heißen Flächen
halten.
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Diese Anleitung auch für:

Km 80 gKm 100 gKm domus

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