10.3. ENTSORGUNG
Sofern keine Rücknahme- oder Entsorgungsvereinbarung getroffen wurde, zerlegte Bestandteile der Wied-
erverwertung zuführen:
Metalle verschrotten.
Kunststoffelemente zum Recycling geben.
Übrige Komponenten nach Materialbeschaffenheit sortiert entsorgen.
Gemäß dem Artikel 33 der REACH-Verordnung verpflichtet sich die Gesellschaft GCE, s.r.o. als verantwor-
tungsbewusster Hersteller, alle Kunden darüber zu informieren, wenn die Materialien 0,1% oder mehr der auf
der Liste aufgeführten besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) enthalten.
Die am häufigsten für Körper und andere Messingbauteile verwendeten Messinglegierungen enthalten 2-3%
Blei (Pb), EG-Nr. 231-468-6, CAS-Nr. 7439-92-1. Bei normalem Gebrauch wird Blei nicht in das Gas oder in die
Umwelt freigesetzt. Am Ende seiner Lebensdauer muss das Erzeugnis von einem zugelassenen Metallrecy-
clingunternehmen entsorgt werden, um eine wirksame Entsorgung des Materials bei minimalen Auswirkun-
gen auf Umwelt und Gesundheit zu gewährleisten.
Bis zum heutigen Tag liegen uns keine Informationen vor, die darauf hindeuten, dass Materialien mit SVHC-
Konzentrationen über 0,1% in GCE-Produkten enthalten sind.
HINWEIS!
•
Gefahr für die Umwelt durch falsche Entsorgung!
•
Durch falsche Entsorgung können Gefahren für die Umwelt entstehen.
•
Elektroschrott, Elektronikkomponenten, Schmier- und andere Hilfsstoffe von zugelassenen Fachbetrieben
entsorgen lassen.
•
Im Zweifel Auskunft zur umweltgerechten Entsorgung bei der örtlichen Kommunalbehörde oder speziel-
len Entsorgungsfachbetrieben einholen.
HERSTELLER:
GCE s.r.o.
Zizkova 381
583 01 Chotebor
Czech Republic
Tel : +420 569 661 111
Fax : +420 569 661 602
http://www.gcegroup.com
© GCE s.r.o.
67/68
DE