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Inbetriebnahme; Sicherheit - SICK deTem2 Core Ex II 3GD Betriebsanleitung

Mehrstrahl-sicherheits-lichtschranke
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Inbetriebnahme

7.1

Sicherheit

8021857/14Q7/2020-04-27 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
Wichtige Hinweise
GEFAHR
Gefahr der Unwirksamkeit der Schutzeinrichtung
Bei Änderungen an der Maschine kann ungewollt die Wirksamkeit der Schutzeinrich‐
tung beeinträchtigt werden.
Nach jeder Änderung an der Maschine, auch nach einer Änderung der Einbindung
b
oder der Betriebs- und Randbedingungen der Mehrstrahl-Sicherheits-Licht‐
schranke, die Schutzeinrichtung auf ihre Wirksamkeit hin prüfen und eine erneute
Inbetriebnahme gemäß den Angaben dieses Kapitels durchführen.
GEFAHR
Gefahr bringender Zustand der Maschine
Sicherstellen, dass während der Montage, Elektroinstallation und Inbetriebnahme
b
der Gefahr bringende Zustand der Maschine ausgeschaltet ist und bleibt.
Sicherstellen, dass die Ausgänge der Mehrstrahl-Sicherheits-Lichtschranke wäh‐
b
rend der Montage, Elektroinstallation und Inbetriebnahme keine Wirkung auf die
Maschine haben.
WARNUNG
Gefahr der Unwirksamkeit der Schutzeinrichtung
Vor Inbetriebnahme der Maschine sicherstellen, dass diese durch eine entspre‐
b
chend befähigte Person überprüft und freigegeben wurde.
Maschine nur mit einwandfrei funktionierender Schutzeinrichtung in Betrieb neh‐
b
men.
GEFAHR
Gefahr der Unwirksamkeit der Schutzeinrichtung
Zu schützende Personen und Körperteile werden bei Nichtbeachtung möglicherweise
nicht erkannt.
Sicherstellen, dass die optischen Eigenschaften der Frontscheiben von Sender
b
und Empfänger nicht verändert werden, z. B. durch:
Tropfen, Beschlag, Reif oder Eisbildung. Beschläge dieser Art sowie andere
°
Verschmutzungen ggf. beseitigen, dann Spannungsversorgung des Empfän‐
gers trennen und wieder einschalten.
Kratzer oder Beschädigungen. Gerät austauschen, dessen Frontscheibe ver‐
°
kratzt oder beschädigt ist.
Sicherstellen, dass alle reflektierenden Flächen und Gegenstände einen Mindest‐
b
abstand zu den Lichtstrahlen einhalten.
Sicherstellen, dass sich keine streuenden Medien (z. B. Staub, Nebel, Rauch)
b
innerhalb des berechneten Mindestabstands zu den Lichtstrahlen befinden.
Verwandte Themen
„Mindestabstand zu reflektierenden Flächen", Seite 17
INBETRIEBNAHME
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